Verkehrswert Miteigentumsanteil Immobilie
OLG Hamm 10 U 25/22
Urteil vom 9.3.2023
Höhe des Abschlags bei der pflichtteilsrechtlichen Bewertung eines Miteigentumsanteils
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteils an einer Immobilie ist ein
deutlicher Wertabschlag vorzunehmen, um der eingeschränkten Verwertbarkeit Rechnung zu tragen.
Dies gilt auch, wenn sich der Anteil in einer ungeteilten Erbengemeinschaft befindet.
Sachverhalt:
Der Kläger, Sohn des Erblassers aus erster Ehe, machte nach Ausschlagung der Nacherbschaft Pflichtteilsansprüche gegen die zweite Ehefrau des Erblassers (Beklagte) geltend.
Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Miteigentumsanteil an einer Immobilie.
Streitig war die Höhe des Abschlags bei der Bewertung dieses Anteils.
Entscheidung:
Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des LG Dortmund, wonach ein Abschlag vom Verkehrswert des Miteigentumsanteils vorzunehmen ist.
Es erhöhte jedoch den Abschlag von 15% auf 30% für den Anteil des Erblassers an der Erbengemeinschaft nach seiner ersten Ehefrau.
Begründung:
Besonderheiten des Falls:
Fazit:
Das Urteil des OLG Hamm unterstreicht die Bedeutung von Abschlägen bei der pflichtteilsrechtlichen Bewertung von Miteigentumsanteilen.
Die Höhe des Abschlags hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von den Verwertungsmöglichkeiten.
Anmerkung:
Das Urteil zeigt die Schwierigkeiten bei der Bewertung von Nachlassgegenständen im Erbrecht.
Es ist positiv hervorzuheben, dass das OLG Hamm die Notwendigkeit von Abschlägen vom Verkehrswert anerkannt hat.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.