Verletzt Stichtagsregelung Art 5 S 2 ZwErbGleichG Rechte nicht ehelicher Kinder aus EMRK – OLG Köln 2 Wx 405/18 – 2 Wx 411/18
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Stichtagsregelung des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung
nichtehelicher Kinder (ZwErbGleichG) in diesem Fall nicht gegen die Rechte nichtehelicher Kinder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.
Sachverhalt:
Die Beteiligte zu 1., ein nichteheliches Kind, dessen Vaterschaft 1943 anerkannt wurde, wurde aufgrund der Stichtagsregelung des ZwErbGleichG vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen.
Sie beantragte die Einziehung des Erbscheins und die Erteilung eines neuen Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweist.
Das Nachlassgericht wies beide Anträge zurück, wogegen sie Beschwerde einlegte.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
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