Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen
BFH Beschluss vom 12. November 2025, IX B 120/24
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 12. Juni 2024, Az: 17 K 6015/22
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. November 2025. Es geht darum, wie das Finanzamt Steuern schätzt und welche Rechte Sie als Steuerzahler haben, wenn Sie Beweise durch Zeugen vorlegen wollen.
Eine Firma (eine GmbH), die Lebensmittel herstellt, wurde vom Finanzamt geprüft. Die Prüfer fanden heraus, dass die Buchführung der Firma sehr schlecht war. Es fehlten viele wichtige Aufzeichnungen. Wenn die Buchführung nicht stimmt, darf das Finanzamt die Einnahmen der Firma schätzen. Das bedeutet: Das Amt berechnet selbst, wie viel Geld die Firma wahrscheinlich verdient hat.
Das Finanzamt nutzte für seine Schätzung eine einfache Formel. Es schaute sich an, wie viel Ware eingekauft wurde und wie viel die Maschinen pro Tag produzieren konnten. Dabei machte das Amt eine wichtige Annahme: Es ging davon aus, dass die Firma in den Jahren 2009 bis 2011 an sechs Tagen pro Woche gearbeitet hat.
Die Firma war mit dieser Schätzung nicht einverstanden. Sie sagte: „Wir haben normalerweise nur an fünf Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) gearbeitet.“ Nur ganz selten, wenn es sehr viele Aufträge gab, wurde auch mal an einem Samstag gearbeitet. Dieser Unterschied ist wichtig. Wenn man weniger Tage arbeitet, verdient man in der Regel auch weniger Geld. Also müssten auch die Steuern niedriger sein.
Die Firma klagte gegen die Steuerbescheide. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg schaute sich den Fall an. In der mündlichen Verhandlung forderte die Firma das Gericht auf, einen bestimmten Zeugen (Herrn X) zu vernehmen. Dieser Zeuge sollte bestätigen, dass im Betrieb fast immer nur fünf Tage pro Woche gearbeitet wurde.
Das Finanzgericht lehnte es jedoch ab, den Zeugen zu hören. Die Richter sagten:
Das Gericht entschied also gegen die Firma, ohne den Zeugen überhaupt zu befragen. Die Firma wollte das nicht hinnehmen und beschwerte sich beim Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil des Finanzgerichts nun aufgehoben. Die obersten Richter gaben der Firma recht. Sie entschieden, dass das Finanzgericht einen Fehler gemacht hat. Man nennt das eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht.
Das Gesetz sagt: Ein Gericht muss den Sachverhalt von sich aus genau untersuchen. Wenn ein Beteiligter einen Beweis anbietet (zum Beispiel einen Zeugen), dann muss das Gericht diesem Antrag normalerweise folgen. Das gilt besonders dann, wenn die Aussage des Zeugen wichtig für das Ergebnis ist.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein Gericht einen Zeugen ablehnen darf:
Im Fall der Firma war die Frage nach den Arbeitstagen aber sehr wichtig. Davon hing direkt ab, wie hoch die Steuern geschätzt werden. Der BFH sagte deutlich: Die Firma muss nicht vorher schon ganz genau aufschreiben, was der Zeuge sagen wird. Genau dafür ist die Befragung im Gericht ja da.
Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle Bürger und Firmen, die sich gegen Schätzungen des Finanzamts wehren. Es zeigt, dass Gerichte es sich nicht zu einfach machen dürfen.
Wenn Sie vor einem Finanzgericht stehen, haben Sie das Recht, dass Ihre Beweise ernst genommen werden. Sie müssen Ihre Behauptungen zwar begründen, aber Sie müssen sie nicht bis ins letzte Detail beweisen, bevor der Zeuge überhaupt gesprochen hat. Ein Gericht darf die Aussage eines Zeugen nicht einfach ablehnen, nur weil es glaubt, dass der Zeuge sowieso nichts Neues sagen wird. Das wäre eine verbotene „vorweggenommene Beweiswürdigung“.
Der Fall geht nun zurück an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter dort müssen die Verhandlung neu starten und diesmal den Zeugen X wirklich anhören. Erst danach dürfen sie entscheiden, wie viele Arbeitstage tatsächlich für die Schätzung genutzt werden dürfen.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Kernpunkte des Urteils noch einmal im Vergleich:
| Thema | Ansicht des Finanzgerichts (falsch) | Ansicht des Bundesfinanzhofs (richtig) |
| Zeugenaussage | Wurde abgelehnt, weil die Infos zu ungenau waren. | Musste gehört werden, da das Thema entscheidend war. |
| Begründung | Das Gericht glaubte den Unterlagen mehr als dem Zeugen. | Das Gericht darf nicht raten, was ein Zeuge sagen wird. |
| Arbeitstage | Es wurde einfach eine 6-Tage-Woche unterstellt. | Die tatsächliche Anzahl der Tage muss genau geprüft werden. |
Das Gericht hat klargestellt: Nur weil eine Buchführung schlecht ist, darf das Finanzamt nicht einfach irgendwelche Zahlen erfinden. Die Schätzung muss so nah wie möglich an der Realität liegen. Und wenn Zeugen dabei helfen können, die Realität zu klären, müssen sie gehört werden.
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