Vermächtnis GmbH-Anteil Einreichung unrichtige Gesellschafterliste
BGH II ZR 91/21
Beschluss vom 8.11.2022
Vermächtnisanspruch auf Einräumung einer Stellung als GmbH-Gesellschafter
Kernaussage:
Ein Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH verletzt seine gesellschafterliche Treuepflicht, wenn er eine materiell unrichtige Gesellschafterliste zum Handelsregister einreicht,
um eigennützige Interessen durchzusetzen.
Dem betroffenen Gesellschafter steht ein Unterlassungsanspruch zu.
Sachverhalt:
Der Erblasser vermachte in seinem Testament Anteile an einer GmbH an den Kläger und die Beklagte zu 1.
Die Beklagte zu 1, Alleinerbin und Geschäftsführerin der GmbH, focht das Testament und eine zuvor erfolgte Anteilsübertragung an den Kläger an.
Jahre später kündigte sie an, eine den Kläger nicht mehr als Gesellschafter ausweisende Gesellschafterliste einzureichen.
Der Kläger klagte daraufhin auf Unterlassung.
Entscheidung des BGH:
Fazit:
Der BGH stärkt mit dieser Entscheidung die Rechte von Gesellschaftern gegenüber treuepflichtwidrigem Verhalten von Gesellschaftergeschäftsführern.
Die Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister kann eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung darstellen,
die dem betroffenen Gesellschafter einen Unterlassungsanspruch gewährt.
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