Vermächtnis GmbH-Anteil
BGH II ZR 91/21
Beschluss vom 8.11.2022
Vermächtnisanspruch auf Einräumung einer Stellung als GmbH-Gesellschafter
Kernaussage:
Ein Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH verletzt seine gesellschafterliche Treuepflicht, wenn er eine materiell unrichtige Gesellschafterliste zum Handelsregister einreicht,
um eigennützige Interessen durchzusetzen.
Dem betroffenen Gesellschafter steht ein Unterlassungsanspruch zu.
Sachverhalt:
Der Erblasser vermachte in seinem Testament Anteile an einer GmbH an den Kläger und die Beklagte zu 1.
Die Beklagte zu 1, Alleinerbin und Geschäftsführerin der GmbH, focht das Testament und eine zuvor erfolgte Anteilsübertragung an den Kläger an.
Jahre später kündigte sie an, eine den Kläger nicht mehr als Gesellschafter ausweisende Gesellschafterliste einzureichen.
Der Kläger klagte daraufhin auf Unterlassung.
Entscheidung des BGH:
Fazit:
Der BGH stärkt mit dieser Entscheidung die Rechte von Gesellschaftern gegenüber treuepflichtwidrigem Verhalten von Gesellschaftergeschäftsführern.
Die Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister kann eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung darstellen,
die dem betroffenen Gesellschafter einen Unterlassungsanspruch gewährt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.