Vermächtnis Grundstück Inland keine Erbschaftsteuer für Ausländer

August 25, 2023

Vermächtnis Grundstück Inland keine Erbschaftsteuer für Ausländer

Vermächtnis an inländischem Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

BFH II R 37/19 – Urteil vom 23.11.2022

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 2022 (Az. II R 37/19) befasst sich mit der Frage, ob ein durch ein

Vermächtnis erworbener Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt.

Die Klägerin, die Nichte der verstorbenen Erblasserin, erhielt per Vermächtnis einen Anteil an einem in Deutschland gelegenen Grundstück.

Weder die Klägerin noch die Erblasserin hatten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Das Finanzamt setzte daraufhin Erbschaftsteuer fest, da es den Vermögensanfall als steuerpflichtig gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 121 Nr. 2 BewG ansah.

Die Klägerin legte Einspruch ein, da der Vermächtnisanspruch ihrer Ansicht nach nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliege.

Dieser Einspruch wurde jedoch abgelehnt.

Das Finanzgericht München wies die Klage ebenfalls ab und bestätigte die Steuerpflicht, da der Anspruch auf das inländische Grundstück Inlandsvermögen betreffe.

Vermächtnis Grundstück Inland keine Erbschaftsteuer für Ausländer

Der BFH entschied hingegen zugunsten der Klägerin.

Nach Auffassung des Gerichts unterliegt der Vermächtnisanspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.

Dies liegt daran, dass der schuldrechtliche Anspruch auf Übertragung eines Grundstücks nicht als Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG gilt.

Der Gesetzeswortlaut und die Systematik sehen keine erweiternde Auslegung vor, die auch bloße Ansprüche auf inländisches Grundvermögen einbeziehen würde.

Das Urteil hebt die Steuerbescheide auf und stellt klar, dass ein bloßer Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksanteils,

der aus einem Vermächtnis resultiert, nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, wenn der Erwerber keine unbeschränkte Steuerpflicht hat.

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

A. Urteil vom 23.11.2022 – BFH II R 37/19

B. Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Vermächtnis Grundstück Inland keine Erbschaftsteuer für Ausländer

II. Hintergrund

A. Die Parteien und der Sachverhalt

B. Erbschaftsteuererklärung und Bescheide

C. Klage vor dem Finanzgericht München

D. Veröffentlichung des Urteils

III. Rechtsfragen

A. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht und Vermächtnis

B. Auslegung von § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und § 121 Nr. 2 BewG C. BFH-Urteile und Vergleich mit anderen Fällen

IV. Entscheidung des Bundesfinanzhofs

A. Begründung der Revision

B. Argumentation des Finanzamts

C. Gründe für die Aufhebung der Bescheide

D. Klärung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

V. Schlussfolgerungen

A. Zusammenfassung der Entscheidung

B. Bedeutung des Urteils für ähnliche Fälle

C. Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer

VI. Fazit

A. Resümee der wichtigsten Punkte im Urteil

B. Abschließende Gedanken

VII. Anhang

A. Vollständiges Urteil im Originaltext

RA und Notar Krau

Schlagworte

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