Vermächtnis über in Frankreich belegene Grundstücke durch gemeinschaftliches Testament in 2 Urkunden
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 24. Januar 2024 (5 U 8/23) behandelt den Fall eines Erbstreits,
bei dem es um die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments und die Erfüllung eines Vermächtnisses bezüglich in Frankreich belegener Grundstücke geht.
Sachverhalt
Entscheidung des OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken entschied, dass der Beklagte als Alleinerbe des Vaters verpflichtet ist, das dem Kläger zugewandte Grundstücksvermächtnis zu erfüllen.
Begründung
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des OLG Saarbrücken verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung letztwilliger Verfügungen im Erbrecht und die Anwendung der EuErbVO bei Erbfällen mit Auslandsbezug.
Es zeigt, dass auch getrennte Urkunden ein gemeinschaftliches Testament darstellen können, wenn der gemeinsame Wille der Ehegatten erkennbar ist.
Zudem betont das Urteil die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.