Vermögen Stiftung kann bei Scheingründung in Nachlass fallen

April 29, 2019
Vermögen Stiftung kann bei Scheingründung in Nachlass fallen

Vermögen Stiftung kann bei Scheingründung in Nachlass fallen

FG Düsseldorf 4 K 2319/15 –

RA und Notar Krau

Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2017 (Az. 4 K 2319/15 Erb) behandelt die Frage, ob Vermögen,

das ein Erblasser in eine liechtensteinische Stiftung eingebracht hat, nach dessen Tod in den Nachlass fällt.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung als Scheingründung anzusehen ist, was der Fall sein kann, wenn der Erblasser umfassende Widerrufs- und Änderungsbefugnisse

für sich behielt und die Stiftung somit nicht wirksam errichtet wurde.

Der Erblasser, der im Jahr 2003 verstarb, hatte Kapitalvermögen, das er gegenüber den deutschen Steuerbehörden nicht angegeben hatte, in eine liechtensteinische Stiftung eingebracht.

In den Statuten der Stiftung war festgelegt, dass der Erblasser der Erstbegünstigte und seine Ehefrau nach seinem Tod die Zweitbegünstigte sein sollte.

Zudem war der Stiftungsvorstand vertraglich verpflichtet, ausschließlich nach den Anweisungen des Erblassers zu handeln, was die rechtliche Selbständigkeit der Stiftung infrage stellt.

Nach dem Tod des Erblassers machte die Ehefrau eine Selbstanzeige beim Finanzamt und gab das in die Stiftung eingebrachte Kapitalvermögen nachträglich an.

Vermögen Stiftung kann bei Scheingründung in Nachlass fallen

Sie argumentierte, dass sie lediglich ein Bezugsrecht auf die Erträge der Stiftung erworben habe, nicht aber das Vermögen selbst.

Das Finanzamt sah dies anders und setzte die Erbschaftsteuer auf Grundlage des gesamten eingebrachten Vermögens fest,

da die Stiftung aufgrund der umfassenden Kontrolle des Erblassers als Scheingründung gewertet wurde und das Vermögen somit in den Nachlass fiel.

Das Gericht bestätigte die Sichtweise des Finanzamts und wies die Klage der Erbin ab.

Es stellte fest, dass die Stiftung als Scheingeschäft zu bewerten sei, da der Erblasser die Verfügungsgewalt über das Vermögen bis zu seinem Tod behalten hatte.

Darüber hinaus wurde angenommen, dass die Stiftung vorrangig gegründet wurde, um Steuern zu hinterziehen, was ihre rechtliche Anerkennung weiter unterminiert.

Die Revision wurde zugelassen, um die Klärung der Rechtsfrage vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu ermöglichen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge