Verpflichtung Grundstücke aufschiebend bedingt durch Tod auf Kinder unentgeltlich weiter zu übertragen als Gegenleistung FG Köln 9 K 4279/07
Kernaussage
Das Finanzgericht Köln entschied, dass die Verpflichtung des Klägers, ihm von seiner Mutter geschenkte Grundstücke nach seinem Tod
unentgeltlich an seine Kinder weiterzugeben, nicht als Gegenleistung bei der Schenkungsteuer zu berücksichtigen ist.
Sachverhalt
Entscheidungsgründe
Ergebnis
Die Klage wurde abgewiesen, da die Verpflichtung des Klägers zur Weitergabe der Grundstücke nicht als Gegenleistung bei der Schenkungsteuer berücksichtigt werden konnte.
Schlussfolgerung
Das Urteil verdeutlicht, dass bei gemischten Schenkungen nur solche Gegenleistungen berücksichtigt werden können,
die den Beschenkten zum Zeitpunkt der Schenkung tatsächlich und wirtschaftlich belasten.
Aufschiebend bedingte Verpflichtungen, die erst in der Zukunft eintreten können, erfüllen diese Voraussetzung nicht.
I. Einleitung
A. Sachverhalt
B. Streitfrage
II. Vertragliche Vereinbarungen
A. Kauf- und Übertragungsvertrag (Urkunde Nr. …)
1. Grundstücksübertragung an den Kläger
2. Verpflichtung des Klägers zur Weiterübertragung auf seine Kinder
B. Schenkungsvertrag (Teil C derselben Urkunde)
1. Übertragung an die Kinder des Klägers
2. Bedingungen und Einschränkungen
C. Weitere Verträge am selben Tag
III. Schenkungsteuererklärung und -festsetzung
A. Berechnung des Steuerwerts
B. Einspruch und Änderungen
C. Begründung der Klage
IV. Rechtliche Beurteilung
A. Einheitlicher Erwerb
B. Berücksichtigung der Verpflichtung des Klägers
C. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
V. Entscheidung des Gerichts
A. Klageabweisung
B. Begründung der Entscheidung
VI. Schlussfolgerung
A. Zusammenfassung der Argumente
B. Ergebnis der rechtlichen Prüfung
C. Ausblick auf mögliche weitere Schritte
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.