Verringerung Arbeitszeit während Elternzeit

April 8, 2021

Verringerung Arbeitszeit während Elternzeit

BAG 9 AZR 82/07

Urteil vom 05.06.2007 –

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 05.06.2007 (9 AZR 82/07) befasst sich mit der Reduzierung der Arbeitszeit während der Elternzeit.

Die Klägerin, eine seit 2001 bei der Beklagten beschäftigte Marketingkoordinatorin, hatte im Sommer 2004 ihre

Schwangerschaft und im August 2004 ihre Absicht mitgeteilt, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.

Trotz mehrfacher Anfragen der Beklagten konnte sie den genauen Beginn und Umfang der Teilzeitbeschäftigung zunächst nicht benennen.

Im Oktober 2004 stellte die Beklagte eine Vollzeitkraft als Ersatz ein.

Verringerung Arbeitszeit während Elternzeit

Im Januar 2005 nahm die Klägerin offiziell Elternzeit in Anspruch, und das Kind wurde im Februar 2005 geboren.

Im Januar 2006 stellte sie erneut einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung, den die Beklagte aufgrund betrieblicher Gründe ablehnte,

insbesondere weil die neu eingestellte Ersatzkraft nicht bereit war, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Es stellte fest, dass der Antrag auf Arbeitszeitverringerung frühestens mit der Inanspruchnahme der Elternzeit gestellt werden kann

und dass der Arbeitgeber seine Ablehnung innerhalb der gesetzlichen Frist und mit ausreichender Begründung schriftlich mitteilen muss.

Die Revision wurde zugelassen, weil die Ablehnungsgründe der Beklagten nicht hinreichend dargelegt waren und weitere

Tatsachen zur Begründung eines dringenden betrieblichen Ablehnungsgrundes erforderlich sind.

Das Gericht betonte, dass auch aufgehobene Gesetze in Altfällen noch Anwendung finden können.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge