Versäumnis Notar als höhere Gewalt
OLG Saarbrücken 5 W 46/24
Beschluss vom 21.08.2024
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte seine Ehefrau als befreite Vorerbin und seine Kinder als Nacherben eingesetzt.
Nach dem Tod der Ehefrau schlugen die Kinder die Nacherbschaft aus.
Die Ausschlagung ging jedoch erst nach Ablauf der sechswöchigen Frist beim Nachlassgericht ein.
Das Amtsgericht wies daraufhin den Antrag der Tochter der Vorerbin auf Erteilung eines Erbscheins zurück.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und erteilte den Erbschein.
Die Ausschlagung der Nacherbschaft war wirksam, obwohl sie erst nach Ablauf der sechswöchigen Frist beim Nachlassgericht einging.
Der Fristablauf war aufgrund höherer Gewalt gehemmt.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken verdeutlicht, dass der Lauf der Ausschlagungsfrist auch durch ein Verschulden des Notars gehemmt sein kann.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Notar die Aufgabe übernommen hat, die Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht einzureichen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.