Versagung der Versendung des Originaltestaments – OLG Düsseldorf Beschluss 06.12.2019 – I – 3 Wx 224/19
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 6. Dezember 2019 (Az. I-3 Wx 224/19) befasst sich mit der Frage, ob das Nachlassgericht das Originaltestament eines Erblassers im Rahmen der Rechtshilfe an ein anderes Gericht zur Einsichtnahme versenden muss.
Die Beschwerdeführerin, die Schwester des Erblassers, hatte Zweifel an der Authentizität des Testaments und beantragte, das Originaltestament an das Amtsgericht Kiel zu senden, damit ihre Verfahrensbevollmächtigte dort Einsicht nehmen könne.
Das Nachlassgericht lehnte dies mit Verweis auf die Gefahr des Verlustes des Originaldokuments ab und verwies die Beteiligte auf die Möglichkeit, das Testament vor Ort beim Nachlassgericht einzusehen.
Das OLG Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Beteiligten zurück.
Es wurde betont, dass das Recht auf Akteneinsicht zwar grundsätzlich besteht, die Art und Weise der Einsichtnahme jedoch im Ermessen des Gerichts liegt.
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Originalurkunden in Nachlassverfahren sei die Gefahr eines Verlustes solcher Dokumente ein erheblicher Faktor bei der Ermessensausübung des Gerichts.
Das OLG Düsseldorf führte aus, dass die Gefahr eines Verlustes bei der Versendung von Gerichtsakten, insbesondere per Post, nicht unerheblich sei und daher die Entscheidung des Nachlassgerichts, das Originaltestament nicht zu versenden, nicht zu beanstanden sei.
Das Gericht verwies zudem auf die Möglichkeit, dass Akten zur Einsichtnahme an einen Rechtsanwalt überlassen werden können, jedoch auch dies im Ermessen des Gerichts liege und kein Anspruch darauf bestehe.
Die hohen Kosten und der Zeitaufwand für eine Einsichtnahme vor Ort seien hinnehmbar, um das Risiko eines Verlustes des Originaldokuments zu minimieren.
Das OLG Düsseldorf ließ die Rechtsbeschwerde zu, da die Frage der Übersendung von Nachlassakten, einschließlich des Originaltestaments, zur Einsichtnahme beim Rechtshilfegericht von grundsätzlicher Bedeutung sei und bislang keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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