Versicherungsschutz bei Marderschäden

November 21, 2025

Versicherungsschutz bei Marderschäden – Wann die Versicherung zahlt und wann nicht

Worum geht es in diesem Fall?

Ein Hauseigentümer stritt sich vor Gericht mit seiner Versicherung. Es ging um viel Geld. Der Streitwert lag bei über 100.000 Euro. Das ist die Summe, die die Reparatur am Haus kosten sollte. Der Hauseigentümer hatte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Er hatte sich für einen sogenannten „Premium-Tarif“ entschieden. Er dachte, damit sei er gegen alle Gefahren bestmöglich abgesichert.

Das Haus wurde von einem Marder beschädigt. Ein Marder ist ein kleines Raubtier. Diese Tiere klettern oft in Dächer. Dort können sie große Schäden anrichten. Der Hauseigentümer wollte, dass die Versicherung die Reparatur bezahlt. Die Versicherung lehnte das ab. Der Fall ging vor das Landgericht. Dort verlor der Hauseigentümer. Er ging in Berufung. Das bedeutet, er wollte das Urteil von einem höheren Gericht prüfen lassen. Dieses höhere Gericht war das Oberlandesgericht Brandenburg. Aber auch dort hatte er keinen Erfolg.

Der Vertrag und die Bedingungen

Um den Fall zu verstehen, muss man den Vertrag ansehen. In jedem Versicherungsvertrag gibt es das „Kleingedruckte“. Das nennt man Versicherungsbedingungen. In diesem Fall galten die Bedingungen mit dem Namen „VGB 2017“. Dort stand genau drin, was versichert ist.

Der Vertrag deckte „Bissschäden“ ab. Das ist ein sehr wichtiges Wort in diesem Fall. Es waren Schäden versichert, die durch Bisse von wilden Kleintieren entstehen. Dazu gehören Marder. Ausgenommen waren Ratten und Mäuse.

Aber nicht jeder Biss war versichert. Der Biss musste an bestimmten Teilen des Hauses erfolgen. Versichert waren Bisse an:

  • Elektrischen Anlagen und Leitungen.
  • Dämmungen. Das ist das Material, das das Haus warm hält.
  • Unterspannbahnen. Das sind Folien unter den Dachziegeln.

Was genau ist passiert?

Der Hausbesitzer meldete der Versicherung einen Schaden. Er sagte, ein Marder habe sein Dach kaputt gemacht. Er schickte einen Kostenvoranschlag. Die Reparatur war sehr teuer. Die Versicherung schickte Experten. Man nennt sie Gutachter oder Sachverständige. Diese Experten untersuchten das Dach genau.

Die Experten fanden Spuren. Sie sahen, dass ein Marder da war. Aber sie schauten sich die Art der Spuren ganz genau an. Sie fanden an den meisten Stellen keine Bissspuren. Sie fanden Kratzspuren. Sie fanden Löcher, die gewühlt waren. Der Marder hatte sich durch das Material gegraben. Er hatte Tunnel gebaut. Aber er hatte nicht zugebissen.

Nur an einer einzigen Stelle fanden die Experten Bissspuren. Das war an einem sogenannten „Gratband“.

Erklärung: Was ist ein Gratband?

Ein Gratband ist ein spezielles Bauteil am Dach. Es wird dort angebracht, wo zwei Dachflächen zusammentreffen. Es sorgt dafür, dass Luft zirkulieren kann, aber kein Wasser eindringt.

Versicherungsschutz bei Marderschäden

Das Problem war: Das Gratband stand nicht im Vertrag. Im Vertrag standen nur elektrische Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen. Das Gratband gehörte nicht dazu. Deshalb wollte die Versicherung dafür nicht bezahlen.

Warum hat das Gericht die Klage abgewiesen?

Das Gericht gab der Versicherung recht. Die Richter erklärten ihre Entscheidung sehr genau. Sie nannten dafür mehrere Gründe. Diese Gründe sind auch für andere Hausbesitzer wichtig.

Grund 1: Der Begriff „Premium“ bedeutet nicht „Alles inklusive“

Der Hausbesitzer argumentierte mit dem Namen seines Tarifs. Er sagte, er habe den „Premium-Tarif“. Das sei der bestmögliche Schutz. Deshalb müsse die Versicherung für alles zahlen. Das Gericht sah das anders. Die Richter sagten: „Premium“ ist nur ein Name. Wichtig ist, was im Text des Vertrages steht. Ein Versicherungsnehmer darf nicht erwarten, dass jedes denkbare Risiko abgedeckt ist. Es ist nur das versichert, was ausdrücklich im Vertrag steht. Wenn die Versicherung mehr hätte versichern wollen, hätte sie das aufgeschrieben.

Grund 2: Biss ist nicht gleich Kratzen

Das Gericht nahm den Wortlaut des Vertrages sehr ernst. Im Vertrag stand das Wort „Bissschäden“. Das Gericht erklärte, wie man Verträge lesen muss. Man muss sie so verstehen, wie ein normaler Mensch sie versteht. Man nennt das „Auslegung“. Ein Biss ist eine klare Handlung. Ein Tier benutzt seine Zähne. Es beißt in etwas hinein. Kratzen ist etwas anderes. Wühlen ist auch etwas anderes. Wenn ein Marder Isolierwolle mit den Pfoten zerreißt, ist das kein Biss. Wenn er einen Tunnel gräbt, ist das kein Biss. Da im Vertrag nur „Bissschäden“ standen, waren Kratzschäden nicht versichert. Das klingt sehr streng. Aber Gerichte müssen sich an den genauen Text halten.

Grund 3: Die beschädigten Teile waren nicht versichert

Der Marder hatte viel zerstört. Er hatte Styropor kaputt gemacht. Er hatte Holz beschädigt. Er hatte Dachziegel verschoben. Er hatte das Gratband zerbissen. Das Gericht prüfte die Liste im Vertrag. Dort standen: elektrische Anlagen, Leitungen, Dämmungen, Unterspannbahnen. Styropor an der Dachkante zählt hier nicht zur Dämmung im Sinne des Vertrags. Holz ist keine Dämmung. Dachziegel sind keine Dämmung. Und das Gratband ist auch nicht auf der Liste. Also waren all diese Schäden nicht abgedeckt.

Grund 4: Folgeschäden sind ausgeschlossen

Der Hausbesitzer sagte, dass durch die Schäden Wasser ins Haus kam. Das nennt man einen Folgeschaden. Der erste Schaden ist das Loch. Der Folgeschaden ist das Wasser, das durch das Loch kommt. Der Vertrag schloss Folgeschäden ausdrücklich aus. Die Versicherung zahlte nur für den direkten Schaden am Material. Da das Material (durch Kratzen) nicht versichert war, war das Wasser erst recht nicht versichert.

Das Problem mit dem Beweis

Ein sehr wichtiger Punkt im deutschen Recht ist die „Beweislast“. Das ist ein Fachwort. Es bedeutet: Wer etwas will, muss beweisen, dass er recht hat. Der Hausbesitzer wollte Geld. Also musste er beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Er musste beweisen:

  1. Es war ein Marder.
  2. Der Marder hat gebissen (nicht gekratzt).
  3. Er hat in eine versicherte Sache gebissen (zum Beispiel in ein Kabel).

Diesen Beweis konnte er nicht erbringen. Die Gutachten der Experten sagten das Gegenteil. Die Experten schrieben: „Ein Verbiss ist immer erkennbar.“ Beim Beißen behält das Tier das Material kurz im Maul. Das sieht man später. Beim Wühlen sieht man das nicht. In festes Material wie Holz beißt ein Marder fast nie. Der Hausbesitzer versuchte später, neue Fotos zu zeigen. Aber das war zu spät. Im Prozess gibt es Fristen. Wenn man Beweise zu spät vorlegt, werden sie nicht mehr beachtet. Aber selbst auf den Fotos konnte das Gericht keine Bissspuren erkennen. Man sah nur kaputte Wolle. Ob sie zerbissen oder zerkratzt war, konnte man nicht sehen.

Die Pflicht des Gerichts

Der Hausbesitzer beschwerte sich über das erste Gericht. Er sagte, das Gericht hätte ihn warnen müssen. Es hätte ihm sagen müssen, dass sein Beweis nicht reicht. Das Fachwort dafür ist „Hinweispflicht“. Ein Richter darf nicht einfach schweigen und dann urteilen. Er muss den Parteien Hinweise geben, wenn etwas fehlt. Das Oberlandesgericht prüfte das. Es stellte fest: Das erste Gericht hatte Hinweise gegeben. Es hatte gesagt: „Ihr Vortrag reicht nicht. Sie müssen genauer sagen, wo Bissspuren sind.“ Der Anwalt des Hausbesitzers hatte darauf nicht ausreichend reagiert. Ein Gericht muss einen Hinweis nicht ständig wiederholen. Einmal reicht. Wenn der Kläger dann nicht liefert, verliert er den Prozess.

Was lernen wir daraus?

Dieser Fall zeigt, wie wichtig Details in Verträgen sind. Viele Menschen glauben, eine teure Versicherung schützt vor allem. Das stimmt oft nicht. Begriffe wie „Premium“, „Komfort“ oder „Exklusiv“ sind Werbung. Sie haben keine rechtliche Bedeutung für den Umfang des Schutzes. Die rechtliche Bedeutung steckt in den Bedingungen.

Versicherungsschutz bei Marderschäden

Wenn dort „Bissschäden“ steht, sind Kratzschäden nicht dabei. Wenn dort „elektrische Leitungen“ steht, sind Dachziegel nicht dabei. Für Laien ist das schwer zu verstehen. Man denkt: „Der Marder hat mein Dach kaputt gemacht. Die Versicherung gegen Marder muss zahlen.“ Aber Juristen trennen sehr genau zwischen Ursache und Wirkung. Und sie trennen genau zwischen verschiedenen Arten der Beschädigung.

Zusammenfassung der Entscheidung

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Entscheidung bestätigt. Die Versicherung muss nicht zahlen. Der Hausbesitzer bleibt auf seinem Schaden von über 100.000 Euro sitzen. Er muss zudem die Kosten für das Gericht und die Anwälte zahlen.

Das Gericht hat klargestellt:

  1. Kratzen und Wühlen ist kein Beißen.
  2. Nur vertraglich genannte Bauteile sind geschützt.
  3. Der Kläger muss den genauen Schaden beweisen.
  4. Gutachten von Experten sind sehr wichtig und schwer zu widerlegen.

Wer eine Versicherung abschließt, sollte genau lesen. Deckt die Versicherung auch „Tierklauseln“ ab, die über Bisse hinausgehen? Sind Folgeschäden versichert? Wenn nicht, kann ein kleiner Marder einen riesigen finanziellen Schaden verursachen, den niemand bezahlt.

Der Text zeigt auch, wie streng Gerichte arbeiten. Gefühle spielen keine Rolle. Es zählt nur, was beweisbar ist und was im Vertrag steht. Auch wenn der Schaden für den Besitzer schlimm ist, hilft das vor Gericht nicht. Recht haben und Recht bekommen hängt hier an den genauen Worten im Vertrag.

RA und Notar Krau

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