Verstoß gegen Testierverbot Paragraf 14 V HeimG
OLG Frankfurt am Main 20 W 71/99
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in seinem Beschluss vom 22.06.1999 über die Wirksamkeit eines Testaments zu entscheiden,
in dem eine Bewohnerin eines Altenheims den Pförtner des Heims und dessen Ehefrau als Erben einsetzte.
Die Tochter des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin focht das Testament an.
Kernaussage des Urteils:
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Erbeinsetzung des Pförtners und seiner Ehefrau gegen das Testierverbot des Paragraf 14 Abs. 5 HeimG verstößt und somit unwirksam ist.
Gründe für die Unwirksamkeit:
Folgen der Entscheidung:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht den Schutz der Heimbewohner vor möglichen Einflussnahmen durch Heimmitarbeiter.
Es zeigt, dass das Testierverbot des Paragraf 14 HeimG nicht nur für direkte Zuwendungen an Heimmitarbeiter gilt, sondern auch für Umgehungsgeschäfte,
die darauf abzielen, das Verbot zu unterlaufen.
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