Vertrag mit Eltern nichteheliche Lebensgefährtin in Bezug künftig gemeinsam zu bewohnende Immobilie – BGH XII ZR 46/13
In diesem Fall (BGH, Urteil vom 10.12.2014) ging es um Ausgleichsansprüche eines Mannes, der in die Immobilie der Eltern seiner ehemaligen Lebensgefährtin investiert hatte.
Der Kläger hatte mit der Tochter der Beklagten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt.
Um die Wohnsituation zu verbessern, wurde die Immobilie der Beklagten umgebaut.
Der Kläger leistete Arbeitsstunden, bezahlte Material und übernahm für ein Jahr die Kreditraten.
Nach der Trennung machte er Ausgleichsansprüche gegen die Beklagten geltend.
Kernaussagen des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil des BGH verdeutlicht, dass bei Investitionen in die Immobilie der Eltern des Lebensgefährten keine Ausgleichsansprüche bestehen,
wenn die Parteien eine Zweckabrede getroffen haben, die ein Leihverhältnis begründet.
Wichtige Punkte aus dem Urteil:
Das Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Folgen von Investitionen in die Immobilie der Eltern des Lebensgefährten klarstellt.
Es zeigt auf, dass in solchen Fällen keine Ausgleichsansprüche bestehen, wenn die Parteien eine Zweckabrede getroffen haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.