Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

Juni 23, 2025
Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09    

RA und Notar Krau

Worum ging es in diesem Fall?

Stellen Sie sich vor, jemand nutzt Ihr eBay-Konto, ohne dass Sie es wissen, und bietet eine teure Sache zum Verkauf an. Ein Käufer schlägt zu, die Auktion wird aber vorzeitig beendet. Der Käufer ist sauer und will Schadensersatz von Ihnen, dem Kontoinhaber. Genau das ist in diesem Fall passiert.

Eine Frau hatte ein passwortgeschütztes eBay-Konto. Ihr damaliger Verlobter nutzte dieses Konto, während sie nicht da war, um eine komplette Gastronomie-Einrichtung anzubieten. Ein Mann gab das höchste Gebot ab. Kurz darauf wurde das Angebot aber zurückgezogen. Der Mann wollte die Einrichtung haben und forderte Schadensersatz von der Frau, da er davon ausging, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen war.


Was hat das Gericht entschieden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste klären, ob die Frau für das Handeln ihres Verlobten verantwortlich ist, auch wenn sie nichts davon wusste. Der BGH hat entschieden, dass kein wirksamer Kaufvertrag zwischen der Frau und dem Mann zustande gekommen ist und die Frau nicht für den Schaden haftet.

Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos


Warum hat der BGH so entschieden?

Der BGH hat sich auf wichtige Grundsätze des deutschen Rechts bezogen, insbesondere auf die Regeln der Stellvertretung und der Anscheins- oder Duldungsvollmacht.

  1. Handeln unter fremdem Namen: Wenn jemand im Namen einer anderen Person handelt, ohne deren Erlaubnis, dann gelten die Regeln der Stellvertretung. Das bedeutet: Damit derjenige, dessen Name genutzt wurde, dafür haftet, muss er entweder die Person bevollmächtigt haben oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Beides war hier nicht der Fall.
  2. Keine Anscheins- oder Duldungsvollmacht:
    • Duldungsvollmacht: Das würde bedeuten, die Frau hätte es bewusst zugelassen, dass ihr Verlobter in ihrem Namen handelt. Das war aber nicht der Fall. Sie wusste nichts davon.
    • Anscheinsvollmacht: Hier geht es darum, ob die Frau das Handeln ihres Verlobten hätte erkennen und verhindern können, und ob der Käufer davon ausgehen durfte, dass sie das Verhalten ihres Verlobten kennt und billigt. Der BGH sagte, dass es nicht ausreicht, dass die Frau ihre Zugangsdaten nicht „hinreichend“ geschützt hat. Es muss eine gewisse Häufigkeit oder Dauer des unbefugten Handelns vorliegen, damit der Anschein einer Bevollmächtigung entsteht. Da der Verlobte das Konto zum ersten Mal unbefugt genutzt hatte, konnte sich der Käufer nicht darauf verlassen.
  3. AGB von eBay reichen nicht aus: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay steht zwar, dass Mitglieder grundsätzlich für alle Aktivitäten haften, die unter ihrem Konto vorgenommen werden. Der BGH hat aber klargestellt, dass diese Regelung nicht direkt für die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt. Diese AGB sind nur ein Vertrag zwischen eBay und seinen Nutzern. Eine solche Klausel, die eine unbegrenzte Haftung vorsieht, selbst wenn der Kontoinhaber nichts wusste oder verhindern konnte, wäre außerdem unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen würde.

Was bedeutet das für Laien?

Dieser Fall ist wichtig, weil er zeigt, dass nicht jeder, dessen Online-Konto unbefugt genutzt wird, automatisch für die daraus entstehenden Geschäfte haftet.

  • Sorgfalt ist wichtig, aber nicht alles: Sie sollten Ihre Zugangsdaten schützen. Aber selbst wenn jemand Ihr Konto ohne Ihr Wissen nutzt, haften Sie nicht automatisch für Verträge, die er in Ihrem Namen abschließt.
  • Vertragliche Haftung ist anders als andere Haftung: Der BGH unterscheidet hier klar zwischen vertraglicher Haftung (wie bei einem Kaufvertrag) und anderen Haftungsarten (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen). Bei Verträgen ist der Schutz desjenigen, der sich auf den Anschein verlässt, enger gefasst.
  • AGB haben Grenzen: Auch wenn in AGB strenge Regeln stehen, sind diese nicht immer unbegrenzt gültig, besonders wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen würden.

Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

Kurz gesagt: Wenn jemand Ihr eBay-Konto ohne Ihre Erlaubnis nutzt, um einen Vertrag abzuschließen, haften Sie dafür nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Allein die unzureichende Sicherung der Zugangsdaten reicht in der Regel nicht aus, um Sie in die Verantwortung zu nehmen.


Haben Sie weitere Fragen zu diesem Urteil oder zu ähnlichen Situationen?

RA und Notar Krau

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