Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos
BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 Worum ging es in diesem Fall?
Stellen Sie sich vor, jemand nutzt Ihr eBay-Konto, ohne dass Sie es wissen, und bietet eine teure Sache zum Verkauf an. Ein Käufer schlägt zu, die Auktion wird aber vorzeitig beendet. Der Käufer ist sauer und will Schadensersatz von Ihnen, dem Kontoinhaber. Genau das ist in diesem Fall passiert.
Eine Frau hatte ein passwortgeschütztes eBay-Konto. Ihr damaliger Verlobter nutzte dieses Konto, während sie nicht da war, um eine komplette Gastronomie-Einrichtung anzubieten. Ein Mann gab das höchste Gebot ab. Kurz darauf wurde das Angebot aber zurückgezogen. Der Mann wollte die Einrichtung haben und forderte Schadensersatz von der Frau, da er davon ausging, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste klären, ob die Frau für das Handeln ihres Verlobten verantwortlich ist, auch wenn sie nichts davon wusste. Der BGH hat entschieden, dass kein wirksamer Kaufvertrag zwischen der Frau und dem Mann zustande gekommen ist und die Frau nicht für den Schaden haftet.
Der BGH hat sich auf wichtige Grundsätze des deutschen Rechts bezogen, insbesondere auf die Regeln der Stellvertretung und der Anscheins- oder Duldungsvollmacht.
Dieser Fall ist wichtig, weil er zeigt, dass nicht jeder, dessen Online-Konto unbefugt genutzt wird, automatisch für die daraus entstehenden Geschäfte haftet.
Kurz gesagt: Wenn jemand Ihr eBay-Konto ohne Ihre Erlaubnis nutzt, um einen Vertrag abzuschließen, haften Sie dafür nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Allein die unzureichende Sicherung der Zugangsdaten reicht in der Regel nicht aus, um Sie in die Verantwortung zu nehmen.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Urteil oder zu ähnlichen Situationen?
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