Vertretung minderjährige Kinder bei Auflassung Wohnungseigentum
Bayerisches Oberstes Landesgericht 2Z BR 068/04
Vertretungsbefugnis der Eltern minderjähriger Kinder bei der Auflassung eines Wohnungseigentums an diese in Erfüllung eines Vermächtnisses
Sachverhalt:
Ein Erblasser vermachte seinen minderjährigen Enkeln (Beteiligte zu 4 und 5) einen Miteigentumsanteil an einem Wohnungseigentum.
Der Erbe (Beteiligter zu 1) übertrug den Anteil in Erfüllung des Vermächtnisses auf die Enkel, die durch ihre Eltern (Beteiligte zu 2 und 3) vertreten wurden.
Das Grundbuchamt verlangte die Zustimmung von Ergänzungspflegern, da es die Eltern für von der Vertretung ausgeschlossen hielt.
Tenor:
Die weitere Beschwerde der Beteiligten wurde stattgegeben.
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts wurde aufgehoben, soweit sie die Vorlage einer Bewilligung durch Ergänzungspfleger verlangte.
Entscheidungsgründe:
Konsequenzen für die Praxis:
Zusätzliche Hinweise:
Wichtige Punkte in Kürze:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.