Verwaltungsgericht Münster, 7 K 1240/10 – Kläger wendet sich gegen Heranziehung zu Friedhofsgebühren

August 23, 2017

Verwaltungsgericht Münster, 7 K 1240/10

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

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