Verzicht eidesstattliche Versicherung beim Erbscheinsantrag
Schleswig-Holsteinisches OLG 3 Wx 17/14
Erbschein,
Absehen von eidesstattlicher Versicherung beim Erbscheinsantrag,
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung
Die Antragstellerin beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin nach ihrer verstorbenen Mutter.
Sie beantragte zudem, von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 2356 Abs. 2 BGB abzusehen, da der Sachverhalt einfach gelagert sei.
Das Nachlassgericht lehnte den Antrag auf Erlass der eidesstattlichen Versicherung ab, da die Angaben der Antragstellerin nicht ausreichend nachgewiesen seien.
Hiergegen legte die Antragstellerin Beschwerde ein.
Streitpunkte:
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Beschwerde als unzulässig zurück.
Begründung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Schleswig hat klargestellt, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung
des Erlasses der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren unzulässig ist.
Es hat zudem die Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 2356 Abs. 2 BGB dargelegt und betont,
dass diese nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.