VG Wiesbaden Urteil 21.03.2007 – 8 E 1933/04 Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

Januar 21, 2018

VG Wiesbaden Urteil 21.03.2007 – 8 E 1933/04 Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

RA und Notar Krau

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied am 21.03.2007 im Fall (Az.: 8 E 1933/04) über die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge, die an den verstorbenen Vater der Klägerin gezahlt wurden.

Im Zentrum stand die Frage, ob die Klägerin als Erbin die überzahlten Bezüge zurückzahlen muss.

Der Vater der Klägerin erhielt seit 1983 Versorgungsbezüge, die aufgrund des Zusammentreffens mit seiner Altersrente nach § 55 BeamtVG hätten gekürzt werden müssen.

Da der Vater den Rentenbezug nicht angezeigt hatte, wurden die vollen Bezüge bis zu seinem Tod im Jahr 2000 weitergezahlt.

Nach dem Tod des Vaters forderte das Regierungspräsidium Darmstadt von der Klägerin als Miterbin die Rückzahlung der überzahlten Beträge in Höhe von 76.366,15 €.

Das Gericht entschied, dass die Rückforderung rechtswidrig sei, da die überzahlten Versorgungsbezüge nicht wirksam gegenüber allen Miterben geltend gemacht wurden.

Die Klägerin erbte gemeinsam mit ihrem Bruder, der jedoch vor der endgültigen Entscheidung verstarb.

VG Wiesbaden Urteil 21.03.2007 – 8 E 1933/04 Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

Eine Nachlassverbindlichkeit, für die alle Miterben haften, entstehe erst, wenn die Ruhensregelungen gegenüber allen Erben angewandt werden.

Da dies nur gegenüber der Klägerin und nicht gegenüber den weiteren Erben ihres Bruders geschah, lag keine wirksame Nachlassverbindlichkeit vor.

Das Gericht hob daher den Bescheid teilweise auf, erkannte jedoch die rechtmäßige Anrechnung der Altersrente auf die Versorgungsbezüge an.

Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, da die Frage der Haftung in einer Erbengemeinschaft bei Rückforderungen von Versorgungsbezügen bisher nicht höchstrichterlich geklärt war.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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