Volljährigenadoption mit schwacher Wirkung
OLG München 31 Wx 30/10
Minderjährigenadoption und Volljährigenadoption,
§§ 1767, 1768 und 1770 BGB
Der Fall vor dem Oberlandesgericht München befasste sich mit der Ablehnung einer Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption.
Der Antragsteller, ein deutscher Staatsbürger iranischer Abstammung, wollte seinen Neffen, ebenfalls iranischer Abstammung, adoptieren.
Das Amtsgericht hatte die Adoption zwar ausgesprochen, jedoch die beantragten Wirkungen einer Minderjährigenadoption abgelehnt,
da der Neffe nicht bereits als Minderjähriger in die Familie des Onkels aufgenommen worden war.
Wesentliche Punkte des Falls:
Adoptionsantrag: Der Onkel beantragte die Adoption seines volljährigen Neffen mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die weitere Beschwerde zurück.
Begründung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption
mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren.
Die enge Beziehung zwischen Onkel und Neffe und die Gründe, warum der Neffe nicht bereits als Minderjähriger
in die Familie aufgenommen wurde, reichten nicht aus, um eine Ausnahme vom Gesetz zu rechtfertigen.
Der Fall verdeutlicht die strengen Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption
und die Bedeutung der tatsächlichen Integration in den Familienverband bereits während der Minderjährigkeit.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.