Vollmachtserteilung zur Grundschuldbestellung
Gericht: OLG Zweibrücken 3. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 16.03.2022
Aktenzeichen: 3 W 28/22
Dokumenttyp: Beschluss
Verfahrensgang: vorgehend AG Simmern, 7. Februar 2022, XX
Es ging um die Eintragung einer Grundschuld (ein Grundpfandrecht zur Kreditsicherung) im Grundbuch, die von den Käufern eines Grundstücks mithilfe einer Vollmacht des Verkäufers bestellt wurde. Das Grundbuchamt hatte die Eintragung zunächst abgelehnt, weil es Zweifel am Umfang dieser Vollmacht hatte.
Das Grundbuchamt (Rechtspflegerin) lehnte die Eintragung der Grundschuld ab.
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hob die Entscheidung des Grundbuchamtes auf und gab den Käufern (Beschwerdeführern) recht.
Das OLG musste die Formulierung der Vollmacht auslegen und klären, ob die Einschränkung:
Das OLG entschied, dass die Vollmacht zur Bestellung der Grundschuld (Belastungsvollmacht) im Außenverhältnis unbegrenzt erteilt wurde.
Da die Grundschuldbestellung selbst von der unbeschränkten Belastungsvollmacht gedeckt war, war die Zurückweisung durch das Grundbuchamt falsch. Das Grundbuchamt muss die Grundschuld eintragen, ohne dass der Verkäufer eine zusätzliche Genehmigung erteilen muss.
Die im Kaufvertrag verwendete Formulierung ist so auszulegen, dass die Finanzierungsvollmacht zur Grundschuldbestellung im Außenverhältnis unbegrenzt ist und die Einschränkung nur das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich der Sicherungsabrede betrifft. Solange die Grundschuldbestellung an sich von der Vollmacht gedeckt ist, ist sie eintragungsfähig.
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