Vollständige Fertigstellung = Abnahmereife
RA und Notar Krau
Dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27. Mai 2025 (Aktenzeichen: 21 U 44/22) behandelt einen Rechtsstreit zwischen einem Bauträger (Klägerin) und einem Käufer (Beklagte) über die Restzahlung aus einem Bauträgervertrag und behauptete Mängel.
Hauptpunkte des Urteils (Leitsätze):
Verfahrensgang und Entscheidung:
Das Landgericht Berlin hatte die Klage des Bauträgers abgewiesen, da Teile des Gemeinschaftseigentums noch nicht fertiggestellt waren und eine Klausel zur Beschränkung der Bauverpflichtung für unwirksam gehalten wurde. Das Kammergericht Berlin änderte dieses Urteil ab und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 6.969,00 Euro nebst Zinsen. Für weitere 5.831,00 Euro wurde die Beklagte Zug um Zug gegen Mangelbeseitigung verurteilt. Die Revision wurde zugelassen, da die Fragen der „vollständigen Fertigstellung“ und der Wirksamkeit von Bauabschnittsbeschränkungen von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Begründung des Gerichts:
Kostenentscheidung und Revision:
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen Klägerin und Beklagter im Verhältnis von 23 % zu 77 % aufgeteilt. Die Revision wurde zugelassen, da die Fragen der „vollständigen Fertigstellung“ und der Wirksamkeit von Bauabschnittsbeschränkungen von hoher praktischer Bedeutung sind und eine einheitliche Rechtsprechung durch das Revisionsgericht erforderlich ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.