Vollstreckung aus Prozeßvergleich – Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung – BGH IX ZR 180/90
Sachverhalt:
Die Kläger, Erben eines verstorbenen Kommanditisten, nahmen die beklagten Rechtsanwälte auf Schadensersatz in Anspruch.
In einem vor dem Landgericht Tübingen geführten Rechtsstreit hatten die Beklagten die Erben vertreten.
Der Rechtsstreit endete mit einem Prozessvergleich, in dem sich die Erben als Gesamtschuldner zu einer Zahlung verpflichteten.
Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wurde jedoch nicht in den Vergleich aufgenommen.
Die Erbengemeinschaft konnte die Zahlung nicht leisten und wurde in Anspruch genommen.
Die Kläger mussten daraufhin ein Hausgrundstück verkaufen, um die Schulden zu begleichen.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision der Beklagten zurück.
Die Beklagten hatten ihre Mandanten nicht ordnungsgemäß belehrt und waren daher zum Schadensersatz verpflichtet.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung in Prozessvergleichen
und die Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Beratung seiner Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Es zeigt auf, dass der Rechtsanwalt den Mandanten über die Notwendigkeit des Vorbehalts belehren muss
und nicht auf ungesicherte Angaben des Mandanten über die Zahlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft vertrauen darf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.