Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen
BGH Urteil vom 13. November 2025 – IX ZR 127/24
Ich fasse den wichtigen Gerichtsentscheid zur Wirecard AG zusammen. Es geht darum, wie Aktionäre in einer Insolvenz entschädigt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt. Dieses Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafsachen.
Das Urteil betrifft die Wirecard AG. Diese Firma ist insolvent, das heißt, sie kann ihre Schulden nicht mehr bezahlen.
Der BGH hat entschieden: Aktionäre mit ihren Schadensersatzansprüchen sind keine einfachen Insolvenzgläubiger.
Das Urteil bedeutet: Die Aktionäre von Wirecard bekommen ihr Geld nicht im selben Rang wie die normalen Gläubiger. Ihre Ansprüche treten hinter die Ansprüche der einfachen Gläubiger zurück.
Die Wirecard AG war eine Firma, deren Aktien an der Börse gehandelt wurden. Im August 2020 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Verteilung des Geldes.
Rund 50.000 Aktionäre von Wirecard meldeten Schäden an. Ihre Forderungen betrugen zusammen etwa 8,5 Milliarden Euro. Sie wollen Schadensersatz, weil sie sich beim Kauf der Aktien getäuscht fühlten.
Auch andere Gläubiger meldeten Forderungen an. Zum Beispiel eine Gruppe von Gläubigern, die der Wirecard AG Geld geliehen hatte (über eine sogenannte Schuldverschreibung).
Die gesamten angemeldeten Forderungen betragen circa 15,4 Milliarden Euro.
Die Insolvenzmasse – also das Geld, das die Firma noch hat, um alle zu bezahlen – beträgt aber nur etwa 650 Millionen Euro.
Das zeigt: Es gibt viel zu wenig Geld für alle Gläubiger. Deshalb ist die Reihenfolge der Bezahlung so wichtig. Das nennt man Rangordnung.
Die Klägerin in diesem Fall ist eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft.
Diese Gesellschaft hatte vor der Insolvenz Aktien der Wirecard AG gekauft. Sie sagt, die Wirecard AG habe die Öffentlichkeit über ihr Geschäft und ihre Finanzen getäuscht. Sie behauptet, wenn sie die Wahrheit gekannt hätte, hätte sie die Aktien nicht gekauft.
Die Klägerin forderte deshalb etwa 9,8 Millionen Euro als einfache Insolvenzforderung zurück.
Der Insolvenzverwalter und die Vertreterin der anderen Gläubiger haben das bestritten. Sie meinten: Die Ansprüche der Aktionäre sind nachrangig. Sie dürfen nur berücksichtigt werden, wenn am Ende noch Geld übrig ist. Das nennt man Überschussverteilung.
Die Klägerin klagte, um ihre Forderungen als einfache Insolvenzforderungen anerkennen zu lassen. Der Fall ging durch mehrere Instanzen, bis er zum BGH kam.
Der BGH gab den Beklagten (dem Insolvenzverwalter und der Gläubigervertreterin) Recht. Die Forderungen der Aktionäre sind keine einfachen Insolvenzforderungen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung so:
Der BGH stellte klar: Diese Art von Forderungen muss in der Rangfolge hinter den Forderungen der einfachen Gläubiger zurückstehen. Das ist der Grundsatz im Insolvenzrecht.
Die Klage der Kapitalanlagegesellschaft wurde endgültig abgewiesen. Ihre Forderung wird nicht als einfache Insolvenzforderung anerkannt.
Dies ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall.
Für die rund 50.000 geschädigten Wirecard-Aktionäre bedeutet das Urteil:
Das Urteil bestätigt, dass die Rolle eines Aktionärs (Beteiligter am Unternehmen) in der Insolvenz anders bewertet wird als die Rolle eines normalen Gläubigers (Fremder, der Geld geliehen hat).
| Fachbegriff | Einfache Erklärung |
| Aktionär | Jemand, der Anteile (Aktien) an einer Firma besitzt und damit Miteigentümer ist. |
| Wirecard AG | Die insolvente (zahlungsunfähige) Firma, um die es in diesem Fall geht. |
| Insolvenzmasse | Das gesamte noch vorhandene Vermögen einer insolventen Firma, das verteilt werden kann. |
| Insolvenzgläubiger | Alle, denen die insolvente Firma Geld schuldet. |
| Insolvenzordnung (InsO) | Das deutsche Gesetz, das regelt, wie eine Insolvenz abläuft und wer wann wie viel Geld bekommt. |
| Einfache Insolvenzforderung (§ 38 InsO) | Eine normale Forderung, die in der ersten und besten Rangordnung bezahlt wird. |
| Nachrangig | Eine Forderung, die erst nach den einfachen (vorrangigen) Forderungen bezahlt wird. |
| Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche | Forderungen auf Geld, die entstehen, weil jemand beim Handel mit Wertpapieren (Aktien) getäuscht wurde. |
| Schuldverschreibung | Ein Wertpapier, mit dem Anleger der Firma Geld leihen (wie ein großer Kredit). |
| Überschussverteilung (§ 199 InsO) | Die Auszahlung von Geld an die Gesellschafter (Aktionäre) ganz am Ende, wenn alle Gläubiger vollständig bezahlt wurden und noch Geld übrig ist. |
| Bundesgerichtshof (BGH) | Das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen. |
Dieses Urteil stärkt die Position der Fremdgläubiger gegenüber den Aktionären in der Insolvenz.
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