Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen

November 14, 2025

Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen

BGH Urteil vom 13. November 2025 – IX ZR 127/24

Ich fasse den wichtigen Gerichtsentscheid zur Wirecard AG zusammen. Es geht darum, wie Aktionäre in einer Insolvenz entschädigt werden.


🏛️ Der Kern des Urteils

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt. Dieses Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland für Zivil- und Strafsachen.

Das Urteil betrifft die Wirecard AG. Diese Firma ist insolvent, das heißt, sie kann ihre Schulden nicht mehr bezahlen.

Der BGH hat entschieden: Aktionäre mit ihren Schadensersatzansprüchen sind keine einfachen Insolvenzgläubiger.

  • Aktionäre sind Menschen oder Firmen, die Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG) besitzen. Diese Anteile nennt man Aktien.
  • Schadensersatzansprüche sind Forderungen, um einen erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen. Hier geht es um Schäden wegen Täuschung beim Kauf der Aktien.
  • Insolvenzgläubiger sind alle Personen oder Firmen, denen die insolvente Firma Geld schuldet.
  • Einfache Insolvenzgläubiger werden zuerst aus dem noch vorhandenen Geld (der Insolvenzmasse) bezahlt.

Das Urteil bedeutet: Die Aktionäre von Wirecard bekommen ihr Geld nicht im selben Rang wie die normalen Gläubiger. Ihre Ansprüche treten hinter die Ansprüche der einfachen Gläubiger zurück.


💰 Der Fall Wirecard

Die Wirecard AG war eine Firma, deren Aktien an der Börse gehandelt wurden. Im August 2020 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

  • Insolvenzverfahren ist ein rechtliches Verfahren, bei dem das Vermögen einer zahlungsunfähigen Firma fair unter allen Gläubigern verteilt wird.

Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Verteilung des Geldes.

Rund 50.000 Aktionäre von Wirecard meldeten Schäden an. Ihre Forderungen betrugen zusammen etwa 8,5 Milliarden Euro. Sie wollen Schadensersatz, weil sie sich beim Kauf der Aktien getäuscht fühlten.

Auch andere Gläubiger meldeten Forderungen an. Zum Beispiel eine Gruppe von Gläubigern, die der Wirecard AG Geld geliehen hatte (über eine sogenannte Schuldverschreibung).

  • Eine Schuldverschreibung ist ein Wertpapier. Damit leihen Anleger einer Firma oder einem Staat Geld.

Die gesamten angemeldeten Forderungen betragen circa 15,4 Milliarden Euro.

Die Insolvenzmasse – also das Geld, das die Firma noch hat, um alle zu bezahlen – beträgt aber nur etwa 650 Millionen Euro.

Das zeigt: Es gibt viel zu wenig Geld für alle Gläubiger. Deshalb ist die Reihenfolge der Bezahlung so wichtig. Das nennt man Rangordnung.


💼 Die Klägerin und ihr Anspruch

Die Klägerin in diesem Fall ist eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft.

  • Eine Kapitalanlagegesellschaft ist eine Firma, die Geld von Anlegern einsammelt und dieses Geld in Wertpapiere wie Aktien investiert.

Diese Gesellschaft hatte vor der Insolvenz Aktien der Wirecard AG gekauft. Sie sagt, die Wirecard AG habe die Öffentlichkeit über ihr Geschäft und ihre Finanzen getäuscht. Sie behauptet, wenn sie die Wahrheit gekannt hätte, hätte sie die Aktien nicht gekauft.

Die Klägerin forderte deshalb etwa 9,8 Millionen Euro als einfache Insolvenzforderung zurück.

  • Eine einfache Insolvenzforderung (§ 38 InsO) ist eine normale Forderung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung schon da war. Sie wird vor nachrangigen Forderungen bezahlt. InsO steht für Insolvenzordnung. Das ist das Gesetzbuch für die Insolvenz.

Der Insolvenzverwalter und die Vertreterin der anderen Gläubiger haben das bestritten. Sie meinten: Die Ansprüche der Aktionäre sind nachrangig. Sie dürfen nur berücksichtigt werden, wenn am Ende noch Geld übrig ist. Das nennt man Überschussverteilung.


Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen

⚖️ Die Entscheidung des BGH

Die Klägerin klagte, um ihre Forderungen als einfache Insolvenzforderungen anerkennen zu lassen. Der Fall ging durch mehrere Instanzen, bis er zum BGH kam.

Der BGH gab den Beklagten (dem Insolvenzverwalter und der Gläubigervertreterin) Recht. Die Forderungen der Aktionäre sind keine einfachen Insolvenzforderungen.

Der Grund für die Entscheidung

Die Richter begründeten ihre Entscheidung so:

  1. Verknüpfung mit der Aktionärsstellung: Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht nur, weil jemand Aktionär war und Aktien gekauft hat. Ohne die Beteiligung an der Firma (die Aktie) gäbe es den Schaden nicht.
  2. Verteilungskonflikt: Wenn eine Firma pleitegeht, geht es nicht mehr darum, ob die Firma haftet. Es geht darum, wem das noch vorhandene Geld zusteht. Das ist ein Streit zwischen Fremdgläubigern und beteiligten Gläubigern.
    • Fremdgläubiger sind die, die der Firma Geld geliehen oder Waren verkauft haben (die einfachen Insolvenzgläubiger).
    • Beteiligte Gläubiger sind hier die Aktionäre.
  3. Risikotragung: Ein Aktionär ist ein Gesellschafter und beteiligt sich am Geschäft. Er trägt damit auch das Risiko des Geschäfts. Der Schadensersatzanspruch entschädigt wirtschaftlich für eine fehlgeschlagene Investition in die eigene Firma.
  4. Rangordnung im Insolvenzrecht: Das Gesetz ordnet die Forderungen von Gesellschaftern (zu denen Aktionäre zählen) im Rang hinter die einfachen Insolvenzgläubiger ein, wenn die Forderungen eng mit der Beteiligung verbunden sind. Das ist hier der Fall.

Der BGH stellte klar: Diese Art von Forderungen muss in der Rangfolge hinter den Forderungen der einfachen Gläubiger zurückstehen. Das ist der Grundsatz im Insolvenzrecht.


🛑 Die Folgen des Urteils

Die Klage der Kapitalanlagegesellschaft wurde endgültig abgewiesen. Ihre Forderung wird nicht als einfache Insolvenzforderung anerkannt.

Dies ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall.

  • Ein Präzedenzfall ist eine Gerichtsentscheidung, die für ähnliche zukünftige Fälle eine Richtschnur vorgibt.

Für die rund 50.000 geschädigten Wirecard-Aktionäre bedeutet das Urteil:

  • Ihre Chancen, aus der knappen Insolvenzmasse überhaupt Geld zu bekommen, sind jetzt sehr gering.
  • Sie kommen erst dann zum Zug, wenn alle einfachen Insolvenzgläubiger vollständig bezahlt wurden. Angesichts der großen Schulden und der kleinen Insolvenzmasse ist das kaum zu erwarten.
  • Ihr Schadensersatzanspruch ist zwar nicht komplett weg, aber er wird als nachrangig behandelt.

Das Urteil bestätigt, dass die Rolle eines Aktionärs (Beteiligter am Unternehmen) in der Insolvenz anders bewertet wird als die Rolle eines normalen Gläubigers (Fremder, der Geld geliehen hat).


🔍 Zusammenfassung der Fachbegriffe

FachbegriffEinfache Erklärung
AktionärJemand, der Anteile (Aktien) an einer Firma besitzt und damit Miteigentümer ist.
Wirecard AGDie insolvente (zahlungsunfähige) Firma, um die es in diesem Fall geht.
InsolvenzmasseDas gesamte noch vorhandene Vermögen einer insolventen Firma, das verteilt werden kann.
InsolvenzgläubigerAlle, denen die insolvente Firma Geld schuldet.
Insolvenzordnung (InsO)Das deutsche Gesetz, das regelt, wie eine Insolvenz abläuft und wer wann wie viel Geld bekommt.
Einfache Insolvenzforderung (§ 38 InsO)Eine normale Forderung, die in der ersten und besten Rangordnung bezahlt wird.
NachrangigEine Forderung, die erst nach den einfachen (vorrangigen) Forderungen bezahlt wird.
Kapitalmarktrechtliche SchadensersatzansprücheForderungen auf Geld, die entstehen, weil jemand beim Handel mit Wertpapieren (Aktien) getäuscht wurde.
SchuldverschreibungEin Wertpapier, mit dem Anleger der Firma Geld leihen (wie ein großer Kredit).
Überschussverteilung (§ 199 InsO)Die Auszahlung von Geld an die Gesellschafter (Aktionäre) ganz am Ende, wenn alle Gläubiger vollständig bezahlt wurden und noch Geld übrig ist.
Bundesgerichtshof (BGH)Das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen.

Dieses Urteil stärkt die Position der Fremdgläubiger gegenüber den Aktionären in der Insolvenz.

RA und Notar Krau

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