Vor- und Nacherbschaft bei Gesellschaftsanteilen
Vererbung von Firmenanteilen: Was bedeutet Vor- und Nacherbschaft für Ihr Unternehmen?
Sie haben Anteile an einer Firma und möchten, dass diese nach Ihrem Tod in bestimmten Bahnen vererbt werden? Dann ist das Thema Vor- und Nacherbschaft für Sie von Bedeutung. Es ermöglicht Ihnen, genau festzulegen, wer Ihre Firmenanteile zuerst erbt (der Vorerbe) und wer sie später bekommt (der Nacherbe). Als Rechtsanwalt und Notar Krau erklären wir Ihnen, wie dieses rechtliche Instrument funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten, dass Ihre Firmenanteile zunächst an Ihren Ehepartner gehen, aber nach dessen Tod unbedingt an Ihre Kinder. Genau das ermöglicht die Vor- und Nacherbschaft. Der Vorerbe (in diesem Beispiel Ihr Ehepartner) erbt die Anteile zunächst und darf sie nutzen. Er ist aber kein „freier“ Eigentümer, denn er darf sie nicht einfach verkaufen oder verschenken. Wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (meist der Tod des Vorerben), gehen die Anteile automatisch auf den Nacherben (Ihre Kinder) über.
Grundsätzlich ist es bei Kapitalgesellschaften (wie einer GmbH oder AG) unkompliziert, Anteile im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft zu vererben. Hier treten sowohl der Vorerbe als auch später der Nacherbe einfach in Ihre Position als Gesellschafter ein. Die Gesellschaft selbst ist dabei sehr flexibel, wer ihre Anteile hält.
Anders sieht es oft bei Personengesellschaften aus (z.B. einer GbR, OHG oder KG). Hier kommt es stark auf die Regeln im Gesellschaftsvertrag an. Oft ist darin festgelegt, dass ein Erbe bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen muss, um Gesellschafter zu werden. Man spricht hier von einer qualifizierten Nachfolgeklausel.
Das bedeutet:
Die genauen Anforderungen an Vorerben und Nacherben – welche persönlichen Qualifikationen sie mitbringen müssen – sind immer im Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Firma festgelegt. Für den Vorerben zählen die Regeln, die zum Zeitpunkt Ihres Todes gelten. Für den Nacherben sind es die Regeln, die zum Zeitpunkt des Nacherbfalls (also meist beim Tod des Vorerben) aktuell sind.
Die Gestaltung einer Vor- und Nacherbschaft, insbesondere bei Firmenanteilen an Personengesellschaften, ist komplex. Eine sorgfältige Planung und die genaue Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch wirklich umgesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge regeln möchten.