Voraussetzungen des Fiskuserbrechts
Wenn der Staat erbt: Wer bekommt Ihr Vermögen, wenn niemand da ist?
Stellen Sie sich vor, ein lieber Mensch verstirbt. Was passiert mit seinem Besitz, seinen Ersparnissen und all den Dingen, die ihm wichtig waren? Meistens geht das Vermögen an die Familie. Doch was ist, wenn es keine Angehörigen gibt oder diese das Erbe nicht annehmen wollen? Genau dann kommt eine besondere Regelung ins Spiel: Das Erbrecht des Staates, auch bekannt als Fiskuserbrecht.
Viele fragen sich, ob der Staat als Erbe automatisch an die erste Stelle rückt. Die Antwort ist ein klares Nein! Als Rechtsanwalt und Notar kümmere ich mich um viele Erbfälle, und ich kann Ihnen versichern: Der Staat ist nur die allerletzte Option. Er ist, wenn man so will, ein „Noterbe“ – eine Art Sicherheitsnetz, damit kein Vermögen einfach in der Luft hängt.
Damit der Staat tatsächlich zum Erben wird, müssen ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das ist wie bei einem Puzzle, bei dem alle Teile zusammenpassen müssen:
Theoretisch könnte es also fast nie passieren, dass der Staat erbt, denn selbst die entferntesten Verwandten verdrängen das Staatserbrecht. Doch in der Praxis ist es oft eine echte Detektivarbeit, sehr entfernte Verwandte ausfindig zu machen. Manchmal scheitert die Erbenermittlung schlichtweg. In solchen Fällen wird dann amtlich festgestellt, dass keine anderen Erben gefunden werden konnten, und das Erbrecht des Staates tritt ein. Man geht dann davon aus, dass der Staat der rechtmäßige Erbe ist.
Eine interessante Besonderheit ist, dass der Staat auch als Vorerbe auftreten kann. Das klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Wenn jemand in seinem Testament zwar bestimmt hat, wer später (als Nacherbe) sein Vermögen erhalten soll, aber nicht klar festgelegt hat, wer es in der Zwischenzeit (als Vorerbe) verwalten soll, und es keine anderen gesetzlichen Erben gibt, die diese Rolle übernehmen könnten, dann kann der Staat diese vorübergehende Aufgabe übernehmen.
Wie Sie sehen, ist das Erbrecht des Staates eine Art letzter Anker, damit Vermögen nicht herrenlos bleibt. Es ist jedoch immer besser, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein gut durchdachtes Testament ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird und Ihr Vermögen genau dorthin gelangt, wo Sie es haben möchten.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erbe haben oder ein Testament aufsetzen wollen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Notar Krau gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
RA und Notar Krau