Voraussetzungen des Fiskuserbrechts

Juni 3, 2025

Voraussetzungen des Fiskuserbrechts

Wenn der Staat erbt: Wer bekommt Ihr Vermögen, wenn niemand da ist?

Stellen Sie sich vor, ein lieber Mensch verstirbt. Was passiert mit seinem Besitz, seinen Ersparnissen und all den Dingen, die ihm wichtig waren? Meistens geht das Vermögen an die Familie. Doch was ist, wenn es keine Angehörigen gibt oder diese das Erbe nicht annehmen wollen? Genau dann kommt eine besondere Regelung ins Spiel: Das Erbrecht des Staates, auch bekannt als Fiskuserbrecht.

Viele fragen sich, ob der Staat als Erbe automatisch an die erste Stelle rückt. Die Antwort ist ein klares Nein! Als Rechtsanwalt und Notar kümmere ich mich um viele Erbfälle, und ich kann Ihnen versichern: Der Staat ist nur die allerletzte Option. Er ist, wenn man so will, ein „Noterbe“ – eine Art Sicherheitsnetz, damit kein Vermögen einfach in der Luft hängt.


Wann erbt der Staat? Die goldenen Regeln

Damit der Staat tatsächlich zum Erben wird, müssen ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das ist wie bei einem Puzzle, bei dem alle Teile zusammenpassen müssen:

  1. Keine Erben in Sicht: Zuerst wird geprüft, ob es überhaupt Verwandte, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gibt, die erben könnten. Und damit meine ich nicht nur, dass sie leben. Sie müssen auch erbfähig sein, also das Erbe rechtlich annehmen können und dürfen. Wenn also jemand sein Erbe ausschlägt, darauf verzichtet oder sogar enterbt wurde, kann das dazu führen, dass der Staat ins Spiel kommt, weil keine anderen Erben mehr da sind. Der Staat hat sogar das Recht, eine Erbunwürdigkeit anzufechten, um festzustellen, ob ein Erbe das Erbe überhaupt annehmen darf.
  2. Kein Testament, kein Vertrag: Selbst wenn keine Verwandten da sind, muss noch eine weitere Bedingung erfüllt sein. Es darf kein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegen, in dem der Verstorbene festgelegt hat, wer sein Vermögen bekommen soll. Denn unser Gesetz gibt dem Willen des Erblassers (also der Person, die verstorben ist) immer den Vorrang. Wenn Sie also in einem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen an eine gemeinnützige Organisation oder einen Freund gehen soll, dann wird Ihr Wunsch auch erfüllt – selbst wenn Sie keine direkten Erben haben.

Was passiert, wenn entfernte Verwandte schwer zu finden sind?

Theoretisch könnte es also fast nie passieren, dass der Staat erbt, denn selbst die entferntesten Verwandten verdrängen das Staatserbrecht. Doch in der Praxis ist es oft eine echte Detektivarbeit, sehr entfernte Verwandte ausfindig zu machen. Manchmal scheitert die Erbenermittlung schlichtweg. In solchen Fällen wird dann amtlich festgestellt, dass keine anderen Erben gefunden werden konnten, und das Erbrecht des Staates tritt ein. Man geht dann davon aus, dass der Staat der rechtmäßige Erbe ist.

Voraussetzungen des Fiskuserbrechts


Staat als „Platzhalter“: Die Vorerbschaft

Eine interessante Besonderheit ist, dass der Staat auch als Vorerbe auftreten kann. Das klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Wenn jemand in seinem Testament zwar bestimmt hat, wer später (als Nacherbe) sein Vermögen erhalten soll, aber nicht klar festgelegt hat, wer es in der Zwischenzeit (als Vorerbe) verwalten soll, und es keine anderen gesetzlichen Erben gibt, die diese Rolle übernehmen könnten, dann kann der Staat diese vorübergehende Aufgabe übernehmen.


Fazit

Wie Sie sehen, ist das Erbrecht des Staates eine Art letzter Anker, damit Vermögen nicht herrenlos bleibt. Es ist jedoch immer besser, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein gut durchdachtes Testament ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird und Ihr Vermögen genau dorthin gelangt, wo Sie es haben möchten.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erbe haben oder ein Testament aufsetzen wollen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Notar Krau gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.