Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung
Grundstücksübertragung,
Erbengemeinschaft
LG Krefeld 5 O 352/09
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb am 27.07.2007 und hinterließ drei Kinder (die Parteien und einen weiteren Bruder) sowie seine Ehefrau.
Die Ehefrau schlug den Nachlass aus. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Grundstück, das der Erblasser seiner Tochter (Klägerin) zukommen lassen wollte.
Im handschriftlichen Zusatz zu seinem Testament verfügte er:
„das Haus X geht an X (…) und darf nicht verkauft werden. im Verkaufsfalle in Erbmasse.“
Die Klägerin sah darin ein Vermächtnis, der beklagte Bruder eine Teilungsanordnung.
Kernaussagen des Urteils:
Wichtige rechtliche Aspekte:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten, insbesondere bei unklaren Formulierungen.
Im vorliegenden Fall konnte das Gericht durch die Berücksichtigung verschiedener Indizien den mutmaßlichen Willen des Erblassers ermitteln
und so die Frage klären, ob ein Vermächtnis oder eine Teilungsanordnung vorlag.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.