Vorausvermächtnisse oder Teilungsanordnungen – OLG Hamm 10 U 95/08
Sachverhalt:
Der Kläger und die Beklagten waren die Kinder der Erblasserin.
Die Erblasserin hatte in einem Erbvertrag mit ihrem Ehemann aus dem Jahr 1937 eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder vorgesehen.
Im Jahr 1973 errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten.
Im Jahr 2000 verfasste die Erblasserin ein weiteres Testament, in dem sie verschiedene Vermögensgegenstände ihren Kindern zuteilte.
Der Kläger war der Ansicht, dass es sich bei diesen Verfügungen um Teilungsanordnungen zu einer Erbeinsetzung der Kinder zu gleichen Teilen handelte.
Das Landgericht wies die Klage ab.
Problematik:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Berufung des Klägers zurück. Die Verfügungen im Testament aus dem Jahr 2000 waren wirksame Vorausvermächtnisse.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Rechtsfolgen der Aufhebung eines Erbvertrags durch ein gemeinschaftliches Testament und die Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung.
Es zeigt auf, dass bei der Auslegung von Testamenten der Wille des Erblassers zu erforschen ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.