Vorauszahlungsabrede Grundstückskauf
BGH V ZR 8/23
Urteil vom 14.06.2024
Kernaussage:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines Kaufvertrages wegen Formmangels einer Vorauszahlungsabrede widerlegt werden kann,
wenn der Käufer die Vorauszahlung aus seiner Sicht zweifelsfrei nachweisen kann.
Sachverhalt:
Der Kläger kaufte von dem Erblasser in zwei separaten Kaufverträgen jeweils einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück.
Der zweite Kaufvertrag wurde notariell beurkundet, enthielt aber keine Regelung über eine Vorauszahlung, die der Kläger bereits geleistet hatte.
Das Berufungsgericht hatte den Anspruch des Klägers auf Übereignung des zweiten Miteigentumsanteils abgewiesen,
da es die Vorauszahlungsabrede als formunwirksam und den Kaufvertrag gemäß § 139 BGB als nichtig ansah.
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zurück.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines Kaufvertrages bei Formmangel einer Vorauszahlungsabrede widerlegbar ist.
Der Käufer muss die Vorauszahlung aus seiner Sicht zweifelsfrei nachweisen können.
Dies kann auch durch andere Beweismittel als eine Quittung des Verkäufers geschehen.
Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.