Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Zulässigkeit der Revision bei gesetzlicher Erbschaft des Fiskus
BGH V ZR 147/16
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 17. Februar 2017 über die Zulässigkeit einer Revision zu entscheiden,
die sich gegen den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung richtete.
Besonderheit des Falls war die gesetzliche Erbschaft des Fiskus.
Der Fall:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (Klägerin) verklagte das Land (Beklagter) als Erben eines verstorbenen Wohnungseigentümers auf Zahlung von Wohngeld.
Das Land hatte die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erhoben.
Das Amtsgericht gab der Klage statt, das Landgericht hingegen nur teilweise und behielt dem Land die beschränkte Erbenhaftung vor.
Die Klägerin legte Revision gegen den Vorbehalt ein.
Die Entscheidung des BGH:
Der BGH verwarf die Revision der Klägerin als unzulässig.
Begründung:
Konsequenzen des Urteils:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BGH mit diesem Urteil die Zulässigkeitsvoraussetzungen
für eine Revision im Zusammenhang mit dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung des Fiskus präzisiert hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.