Vorgehen gegen Grundsteuerbescheid – Aktueller Stand der Rechtsprechung
Diese Frage ist für viele Menschen in Deutschland sehr wichtig. Das Thema ist kompliziert. Die Regeln haben sich geändert. Seit dem Jahr 2025 gilt eine neue Steuer für Häuser und Grundstücke. Viele Menschen haben Angst vor hohen Kosten. Die Bescheide vom Finanzamt sind oft schwer zu lesen. Sie enthalten viele Zahlen. Dieser Bericht erklärt die Lage. Er zeigt Ihnen Wege für einen Einspruch. Er nutzt einfache Sprache. Die Sätze sind kurz. Das hilft Ihnen beim Verstehen. Wir schauen uns die Urteile der Gerichte genau an. Wir betrachten die Lage in ganz Deutschland. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Modell in Hessen.
Die alte Grundsteuer war nicht mehr gerecht. Das hat das höchste Gericht in Deutschland entschieden. Das war im Jahr 2018. Die alten Werte für Häuser waren zu alt. Im Westen waren sie aus dem Jahr 1964. Im Osten waren sie sogar aus dem Jahr 1935. Ähnliche Häuser wurden ganz unterschiedlich besteuert. Das durfte nicht so bleiben. Das Finanzamt musste alle Grundstücke neu bewerten. Das sind in Deutschland etwa 36 Millionen Stück. Das ist eine riesige Aufgabe für den Staat.
Der Stichtag für die neue Bewertung war der 1. Januar 2022. Alle Eigentümer mussten eine Erklärung abgeben. In dieser Erklärung standen Daten zum Haus. Es ging um die Größe der Fläche. Es ging um die Art der Nutzung. Auch das Alter des Hauses war wichtig. Auf dieser Basis rechnet das Amt nun. Seit dem Jahr 2025 wird die neue Steuer bezahlt. Die Gemeinden brauchen dieses Geld. Sie bezahlen damit Schulen. Sie bauen damit Straßen. Sie pflegen damit Parks. Ohne die Grundsteuer hätten die Städte kein Geld.
Die Steuer wird in drei Stufen berechnet. Für jede Stufe gibt es einen Bescheid. Das ist wichtig für Ihren Einspruch.
Der erste Schritt ist der Grundsteuerwert. Das Finanzamt sagt Ihnen den Wert Ihres Eigentums. In Hessen heißt dieser Bescheid Grundsteuermessbetrag. Der zweite Schritt ist die Steuermesszahl. Das ist eine kleine Zahl im Gesetz. Sie senkt den Wert für die Steuer ab. Der dritte Schritt ist der Hebesatz. Den Hebesatz bestimmt Ihre Stadt oder Gemeinde. Er entscheidet am Ende über die Höhe der Summe.
| Bescheid | Wer schickt ihn? | Was steht drin? |
| Grundsteuerwertbescheid | Finanzamt | Der neue Wert Ihres Bodens und Hauses |
| Grundsteuermessbescheid | Finanzamt | Die Basis für die Gemeinde |
| Grundsteuerbescheid | Stadt / Gemeinde | Das Geld, das Sie wirklich zahlen müssen |
Hessen nutzt ein eigenes Gesetz. Es heißt Flächen-Faktor-Verfahren. Das Land wollte es einfach machen. Der Wert des Gebäudes ist hier nicht so wichtig. Es geht vor allem um die Größe. Das ist ein großer Unterschied zu anderen Bundesländern. Dort spielt der Preis des Hauses eine große Rolle. Hessen schaut lieber auf die Fläche. Das soll gerechter sein. Es soll auch weniger Arbeit machen.
Das Finanzamt in Hessen nutzt feste Preise für die Fläche. Diese Preise stehen im Gesetz.
Die Fläche des Bodens wird mit 0,04 Euro pro Quadratmeter berechnet. Die Wohnfläche wird mit 0,50 Euro pro Quadratmeter berechnet. Wohnen ist dem Staat sehr wichtig. Deshalb gibt es einen Rabatt für Wohnungen. Die Messzahl wird auf 70 Prozent reduziert. Am Ende zahlt man effektiv 0,35 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das ist eine soziale Regelung. Sie soll das Wohnen bezahlbar halten.
Nach der Fläche kommt die Lage. Ein Grundstück in einer guten Lage kostet mehr Steuer. Ein Grundstück in einer schlechten Lage kostet weniger. Das Finanzamt nutzt dafür den Bodenrichtwert. Ein Bodenrichtwert ist der Durchschnittspreis für Boden in einer bestimmten Zone. Das Amt vergleicht Ihren Boden mit dem Durchschnitt in Ihrer Stadt.
Ist Ihr Boden teurer als der Schnitt? Dann steigt der Faktor über 1,0. Die Steuer wird höher. Ist Ihr Boden billiger? Dann sinkt der Faktor unter 1,0. Die Steuer wird niedriger. Die Formel dafür ist fest vorgegeben. Das Finanzamt bekommt die Werte automatisch von den Experten. Diese Experten heißen Gutachterausschuss. Sie prüfen alle zwei Jahre die Preise am Markt.
Nicht alles zählt als Fläche. Das ist eine gute Nachricht für Sie. Nebengebäude sind oft frei von Steuer. Das gilt zum Beispiel für ein kleines Gartenhaus. Auch eine alte Scheune kann frei sein. Die Fläche muss dafür kleiner als 30 Quadratmeter sein. Außerdem muss das Gebäude zum Wohnhaus gehören. Sie sollten Ihren Bescheid genau prüfen. Hat das Amt zu viel Fläche gezählt? Dann ist der Bescheid falsch. Sie können sich dagegen wehren.
Viele Menschen finden die neue Steuer ungerecht. Sie sind vor Gericht gegangen. Es gibt nun die ersten wichtigen Urteile. Diese Urteile zeigen uns den Weg.
Das Finanzgericht in Hessen hat entschieden. Das war am 23. Januar 2025. Das Aktenzeichen ist 3 K 663/24. Eine Frau hatte gegen ihren Bescheid geklagt. Sie dachte das Gesetz ist nicht gut. Das Gericht hat die Klage aber abgelehnt. Die Richter sagen: Das hessische Gesetz hält sich an das Grundgesetz. Es ist verfassungsgemäß. Das bedeutet: Das Gesetz ist erlaubt und gültig.
Die Richter finden die Methode mit der Fläche okay. Sie ist einfach zu verstehen. Sie ist für die Verwaltung machbar. Aber der Fall ist noch nicht am Ende. Die Frau hat eine Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Das ist das höchste Steuergericht in München. Das neue Aktenzeichen ist II R 12/25. Wir müssen auf diese Entscheidung warten. Bis dahin bleibt das Gesetz in Hessen erst einmal gültig.
In vielen anderen Bundesländern gilt das Bundesmodell. Dazu gehören zum Beispiel Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Der Bundesfinanzhof hat hierzu im Jahr 2025 geurteilt. Die Urteile kamen am 12. November und im Dezember 2025. Die Aktenzeichen sind II R 3/25, II R 25/24 und II R 31/24.
Die Richter in München sagen: Das Bundesmodell ist grundsätzlich in Ordnung. Der Staat darf Pauschalen nutzen. Er muss nicht jeden Zustand eines Hauses einzeln prüfen. Das wäre bei 36 Millionen Grundstücken zu viel Arbeit. Das Gericht hat die Klagen abgewiesen. Aber es gibt eine wichtige Hintertür für die Bürger. Diese Hintertür heißt Öffnungsklausel.
Manchmal ist der Wert vom Finanzamt viel zu hoch. Das Haus ist in echt viel weniger wert. Die Richter sagen: Dann darf der Bürger das beweisen. Das steht nun in einem neuen Gesetz. Es ist der Paragraph 220 im Bewertungsgesetz. Man nennt das auch die 40-Prozent-Regel.
Was bedeutet das genau? Der Wert vom Amt muss sehr weit weg vom echten Preis sein. Er muss mindestens 40 Prozent höher sein. Erst dann hört das Finanzamt Ihnen zu. Sie brauchen dann ein Gutachten von einem Experten. Ein Gutachten ist ein langes Dokument über den Preis. Es kostet oft viel Geld. Wenn der Unterschied kleiner als 40 Prozent ist, haben Sie oft keine Chance. Das finden viele Experten nicht gut. Sie sagen: Das ist ungerecht. Aber die Gerichte akzeptieren diese Grenze im Moment.
Haben Sie einen Bescheid bekommen? Sind Sie unzufrieden? Dann müssen Sie schnell sein. Das Gesetz gibt Ihnen nur wenig Zeit.
Gegen den Wertbescheid legen Sie Einspruch ein. Das ist wie eine Beschwerde. Sie haben dafür genau einen Monat Zeit. Die Zeit läuft ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ist. Ein Einspruch kostet beim Finanzamt kein Geld. Sie können ihn einfach schreiben. Sie müssen Ihren Namen angeben. Sie brauchen Ihr Aktenzeichen. Und Sie müssen sagen, welchen Bescheid Sie meinen.
Ein Einspruch ist sinnvoll bei Fehlern. Haben Sie sich bei der Fläche vertan? Ist das Baujahr falsch? Solche Fehler korrigiert das Amt oft schnell. Schwieriger ist es bei der Frage nach dem Grundgesetz. Wenn Sie finden, dass das ganze Gesetz falsch ist, müssen Sie das schreiben. Das Finanzamt wird den Einspruch dann wahrscheinlich ruhen lassen. Das bedeutet: Das Amt wartet auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht.
Ein ruhendes Verfahren ist gut für Sie. Sie müssen dann nicht klagen. Sie warten einfach ab. Wenn andere Leute vor dem hohen Gericht gewinnen, gewinnen Sie auch. Aber das passiert nur, wenn Sie vorher Einspruch eingelegt haben. Wer keinen Einspruch einlegt, hat Pech. Sein Bescheid wird bestandskräftig. Das heißt: Er kann nie wieder geändert werden. Auch wenn das Gesetz später für ungültig erklärt wird. Legen Sie also lieber Einspruch ein, wenn Sie Zweifel haben.
Ein Einspruch allein stoppt die Zahlung nicht. Die Gemeinde will ihr Geld trotzdem haben. Wenn Sie erst einmal nicht zahlen wollen, brauchen Sie Hilfe. Sie müssen eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das nennt man kurz AdV. Das Finanzamt erlaubt das aber nur selten. Sie müssen beweisen, dass der Bescheid wahrscheinlich falsch ist. Und Vorsicht: Wenn Sie am Ende doch zahlen müssen, kommen Zinsen dazu. Diese Zinsen sind hoch. Sie kosten 6 Prozent im Jahr.
| Begriff | Einfache Erklärung |
| Einspruch | Eine Beschwerde gegen das Finanzamt |
| Ruhen lassen | Das Amt wartet auf ein Urteil von oben |
| AdV | Die Steuer muss vorerst nicht gezahlt werden |
| Bestandskräftig | Der Bescheid ist fest und gilt für immer |
Viele Bescheide sind fehlerhaft. Das liegt oft an falschen Daten in der Erklärung. Sie sollten alles genau prüfen.
Die Wohnfläche ist oft ein Streitpunkt. In Hessen zählen Keller nicht zur Wohnfläche. Auch Dachböden ohne Heizung sind oft keine Wohnfläche. Balkone zählen nur zu einem kleinen Teil. Schauen Sie in Ihren Bescheid. Steht dort eine zu hohe Zahl? Dann zahlen Sie jedes Jahr zu viel. Ein kleiner Fehler kann über zehn Jahre viel Geld kosten. Denn der Wert gilt wahrscheinlich bis zum Jahr 2036. In Hessen wird erst dann wieder neu gerechnet.
Der Bodenrichtwert ist der Preis für den Boden. Das Finanzamt nimmt diesen Wert einfach an. Aber manchmal passt der Wert nicht zu Ihrem Garten. Vielleicht ist Ihr Garten am Rand einer teuren Zone. Vielleicht darf man auf Ihrem Boden gar nicht bauen. Dann ist Ihr Boden viel weniger wert. Das Finanzamt weiß das oft nicht. In Hessen können Sie den Wert bei „Boris Hessen“ prüfen. Das ist eine Webseite im Internet. Finden Sie dort einen falschen Wert? Dann sollten Sie das dem Amt melden.
Es gibt nun auch eine Grundsteuer C. Sie gilt für Grundstücke, auf denen kein Haus steht. Aber man könnte dort ein Haus bauen. Die Stadt nennt das „baureif“. Die Steuer für solche Grundstücke ist oft viel höher. Die Städte wollen damit erreichen, dass Menschen Häuser bauen. Sie wollen Spekulation verhindern. In Hessen darf die Steuer maximal das Fünffache der normalen Steuer betragen. Trotzdem ist das viel Geld. Oft gibt es Streit, ob ein Grundstück wirklich „baureif“ ist. Wenn dort zum Beispiel Rohre fehlen, ist es nicht baureif.
Das Finanzamt macht nur die Vorarbeit. Die echte Rechnung macht Ihre Stadt.
Jede Stadt bestimmt einen Hebesatz. Das ist eine Prozentzahl. Manche Städte haben einen Hebesatz von 400 Prozent. Andere haben 800 Prozent. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei etwa 410 Prozent. Der Hebesatz ist sehr wichtig. Wenn der Hebesatz steigt, steigt auch Ihre Steuer.
Können Sie sich gegen den Hebesatz wehren? Das ist fast unmöglich. Die Städte dürfen den Satz selbst festlegen. Es gibt fast keine Regeln dagegen. Ein Widerspruch bei der Stadt bringt meistens nichts. Sie müssen sich gegen die Werte vom Finanzamt wehren. Wenn der Wert vom Finanzamt sinkt, sinkt automatisch auch die Steuer bei der Stadt.
Die Politiker haben versprochen: Die Reform soll nicht mehr Geld bringen. Das nennt man Aufkommensneutralität. Die Stadt soll insgesamt so viel einnehmen wie vorher. Aber das gilt nicht für den einzelnen Menschen. Bei manchen wird es billiger. Bei vielen wird es teurer. Das liegt an den neuen Werten. Viele Städte halten sich auch nicht an das Versprechen. Sie nutzen die Reform, um mehr Geld für die Stadtkasse zu sammeln. Das zeigen Umfragen vom Bund der Steuerzahler.
| Stadt in Hessen | Hebesatz 2025 | Lage |
| Durchschnitt Hessen | ca. 410 % | Landesweit |
| Beselich (Niedrig) | 305 % | Landkreis Limburg |
| Eschborn (Niedrig) | 330 % | Main-Taunus |
| Offenbach (Stabil) | Stabil | Stadt Offenbach |
Die Reform geht immer weiter. Auch im Jahr 2026 gibt es wichtige Aufgaben für Sie.
Haben Sie im Jahr 2025 angebaut? Haben Sie ein Dachgeschoss ausgebaut? Dann müssen Sie das dem Finanzamt melden. Dafür gibt es eine Frist. Für Änderungen im Jahr 2025 müssen Sie bis zum 15. Februar 2027 Post schicken. Für Änderungen aus dem Jahr 2024 war die Frist der 15. Februar 2026. Wenn Sie diese Fristen verpassen, kann es Ärger geben. Das Amt kann dann Schätzungen machen. Das ist meistens schlecht für Sie.
Manchmal kann man die Steuer erlassen bekommen. Das heißt: Man muss weniger oder gar nichts zahlen. Das geht nur auf Antrag. Der Grund muss eine Notlage sein. Zum Beispiel, wenn das Haus durch ein Feuer kaputt gegangen ist. Oder wenn Sie keine Miete mehr bekommen. Der Antrag für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2026 gestellt werden. Der Antrag geht direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Grundsteuerreform ist eine große Veränderung. Die Gerichte haben die ersten Regeln bestätigt. Aber viele Fragen sind noch offen. Besonders die Revisionen beim Bundesfinanzhof sind wichtig.
Prüfen Sie Ihren Bescheid genau. Schauen Sie auf die Flächen. Vergleichen Sie den Bodenrichtwert. Wenn Sie Fehler finden, legen Sie Einspruch ein. Denken Sie an die Frist von einem Monat. Wenn Sie Zweifel an der Gerechtigkeit haben, lassen Sie das Verfahren ruhen. So schützen Sie Ihr Recht für die Zukunft.
Die Materie ist sehr trocken. Es geht um viel Geld. Eine falsche Zahl im Bescheid kann Sie über Jahre belasten. Oft hilft ein Blick von einem Experten. Er kennt die neuesten Urteile. Er weiß, wie man Fehler beim Finanzamt meldet. Er kann prüfen, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, sollten Sie Hilfe suchen. Wenden Sie sich bei rechtlichen Unsicherheiten an Profis.
Nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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