
Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Aufteilung eines Grundstücks mit Ein- oder Zweifamilienhaus
BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 – 1 BvR 1803/08
In dieser Zusammenfassung erfahren Sie, warum das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einer Immobilienfirma abgewiesen hat. Es geht um die wichtige Frage, ob Mieter von Reihenhäusern die gleichen Rechte haben wie Mieter von Eigentumswohnungen, wenn ihr Zuhause verkauft werden soll.
Im Jahr 2005 kaufte eine Firma (die Beschwerdeführerin) eine Siedlung in Berlin, die aus mehreren Reihenhäusern bestand. Die Firma wollte diese Häuser einzeln verkaufen. Dazu teilte sie das große Grundstück rechtlich in viele kleine Einzelgrundstücke auf. Man nennt das „Realteilung“.
Eine Mieterin eines dieser Reihenhäuser wollte das Haus gerne selbst kaufen. Die Verhandlungen mit der Vermieterin scheiterten jedoch. Daraufhin suchte die Firma nach anderen Käufern, insbesondere nach Kapitalanlegern.
Die Mieterin befürchtete, dass sie durch einen Verkauf ihr Zuhause verlieren könnte. Wenn ein neuer Eigentümer ein Haus kauft, kann er dem Mieter nämlich wegen „Eigenbedarf“ kündigen. Um sich zu schützen, zog die Mieterin vor Gericht. Sie wollte zwei Dinge gerichtlich feststellen lassen:
Zuerst hatten die unteren Gerichte (Amtsgericht und Landgericht) die Klage der Mieterin abgewiesen. Sie sagten: Im Gesetz steht das Vorkaufsrecht nur für Wohnungen, die in „Wohnungseigentum“ umgewandelt werden. Ein Reihenhaus auf einem eigenen Grundstück sei aber etwas anderes.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sah das jedoch anders. Er entschied für die Mieterin. Der BGH argumentierte, dass das Gesetz hier eine Lücke habe, die man durch logische Ergänzung (eine sogenannte Analogie) schließen müsse.
Die Immobilienfirma wollte dieses Urteil nicht akzeptieren. Sie reichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Ihre Hauptargumente waren:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Firma nicht zur Entscheidung angenommen. Das bedeutet: Das Urteil des BGH bleibt bestehen. Die Richter in Karlsruhe erklärten ausführlich, warum die Rechte der Firma nicht verletzt wurden.
Das Gericht erklärte, dass Richter nicht nur stur den Text lesen dürfen. Wenn sie merken, dass der Gesetzgeber einen Fall vergessen hat, der aber genau die gleichen Probleme aufwirft wie ein bereits geregelter Fall, dürfen sie das Gesetz „fortbilden“.
Das Gericht stellte fest:
Ein wichtiger Punkt der Entscheidung ist, dass nicht nur der Vermieter Rechte hat. Auch das Besitzrecht des Mieters an seiner Wohnung wird durch das Grundgesetz wie Eigentum geschützt.
Der Staat muss einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters (Verkauf zum besten Preis) und des Mieters (Erhalt der Wohnung) finden. Das Vorkaufsrecht ist ein solcher Ausgleich: Der Vermieter bekommt sein Geld, aber der Mieter hat die Chance, durch den Kauf sicher in der Wohnung zu bleiben.
Das Gericht kam zu folgendem Schluss:
Wenn Sie Fragen zum Mietrecht, zum Vorkaufsrecht oder zu Grundstücksübertragungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen