Vorkaufsrecht des Wohnungsmieters: Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter wegen Nichterteilung einer Belastungsvollmacht
Gericht: LG Berlin 67. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 11.02.2016
Aktenzeichen: 67 S 392/15
Dokumenttyp: Urteil
Verfahrensgang – vorgehend AG Berlin-Mitte, 7. Oktober 2015, 11 C 127/15
Zusammenfassung des Urteils des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Aktenzeichen: 67 S 392/15 vom 11.02.2016) zum Vorkaufsrecht des Mieters
Dieses Urteil betrifft einen Fall, in dem ein Mieter (der Kläger) von seinem Vorkaufsrecht für seine Mietwohnung Gebrauch machen wollte. Die Wohnung wurde von der Vermieterin (der Beklagten) an einen Dritten verkauft. Der Mieter klagte auf Schadensersatz, weil er die Wohnung nicht kaufen konnte und die Schuld dafür bei der Vermieterin sah.
Der entscheidende Punkt im Fall war der Zeitpunkt der Anfrage:
Das Landgericht Berlin wies die Berufung des Mieters gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück und gab der Vermieterin Recht.
Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Vermieterin wegen der Vereitelung seines Vorkaufsrechts.
Der Hauptgrund für die Ablehnung war die unangemessen kurze Frist der Anfrage:
Fazit: Ein Mieter, der zur Finanzierung des Kaufpreises auf eine Belastungsvollmacht des Verkäufers angewiesen ist, muss sich rechtzeitig und nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Vorkaufsfrist von zwei Monaten an den Verkäufer wenden, um diesen um die Vollmacht zu bitten. Andernfalls kann er keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn das Vorkaufsrecht verfällt.
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