Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?

Mai 16, 2025

Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?

Bundesfinanzhof 20. April 2011 – Nummer 034/11 – Beschluss vom 02.03.2011
II R 23/10

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Thema näherbringen. Es geht um die Berechnung der Grunderwerbsteuer.

Möglicherweise ist diese Art der Berechnung verfassungswidrig. Das meint zumindest der Bundesfinanzhof (BFH).

Worum geht es genau?

Normalerweise richtet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis einer Immobilie.

Es gibt aber Ausnahmen. Bei bestimmten Grundstücksübertragungen wird die Steuer anders berechnet.

Hier kommt der sogenannte Grundbesitzwert ins Spiel.

Dieser Wert wird nach speziellen Regeln im Bewertungsgesetz festgelegt.

Warum sehen Experten hier ein Problem?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits 2006 diese Regeln kritisiert. Sie führten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ungerechten Ergebnissen.

Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?

Der Gesetzgeber hat daraufhin die Regeln für diese Steuern geändert. Für die Grunderwerbsteuer gelten die alten Regeln aber weiter.

Ein konkreter Fall vor Gericht

In einem Fall kaufte eine amerikanische Firma alle Anteile an einer deutschen GmbH. Zum Vermögen dieser GmbH gehörten Grundstücke in Deutschland.

Das Finanzamt berechnete die Grunderwerbsteuer auf Basis der Grundbesitzwerte dieser Grundstücke.

Die Firma klagte gegen diese Berechnung – aber ohne Erfolg.

Die Sichtweise des Bundesfinanzhofs

Der BFH hält die Berechnung der Grunderwerbsteuer nach den alten Regeln für verfassungswidrig.

Er argumentiert, dass der einheitliche Steuersatz in Verbindung mit den Grundbesitzwerten zu willkürlichen Ergebnissen führt.

Dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.

Deshalb hat der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?

Wir halten Sie über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Laufenden.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht dann die Grunderwerbsteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt. Näheres finden Sie hier

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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