Vorlage an EuGH: Auswirkungen Kapitalverkehrsfreiheit auf Erbschaftsteuer beim Erwerb Anteil an kanadischer Kapitalgesellschaft
Bundesfinanzhof 19. Januar 2011 – Nummer 004/11 – Beschluss vom 15.12.2010
II R 63/09
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Thema im Erbschaftsteuerrecht näherbringen.
Es geht um die Frage, wie die Erbschaftsteuer behandelt wird, wenn Sie Anteile an einer Firma im Ausland erben.
Dieser Fall beschäftigt aktuell den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Stellen Sie sich vor, Sie erben von Ihrem Vater eine Firma.
Diese Firma hat ihren Hauptsitz nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in Kanada.
Das deutsche Finanzamt hat nun Erbschaftsteuer festgesetzt.
Dabei wurden bestimmte Vorteile nicht berücksichtigt.
Diese Vorteile gibt es normalerweise für Firmen in Deutschland. Es geht konkret um einen Freibetrag und eine niedrigere Bewertung des Firmenwertes.
Nach europäischem Recht darf es beim Kapitalverkehr keine ungerechtfertigten Unterschiede geben.
Das bedeutet: Wenn Deutschland Steuervorteile für inländische Firmen gewährt, stellt sich die Frage, ob diese Vorteile nicht auch für Firmen in anderen Ländern gelten müssen.
Der Bundesfinanzhof (BFH), unser höchstes deutsches Finanzgericht, hat hier Zweifel. Er hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Es ging dabei um Firmen in anderen EU-Ländern.
Der EuGH entschied, dass es nicht erlaubt ist, diese Firmen schlechter zu behandeln als deutsche Firmen.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat dies bereits berücksichtigt. Seit 2009 gelten die Steuervorteile auch für Firmen in anderen EU-Staaten.
Nun geht es um die Frage, ob diese Regelung auch für Länder außerhalb der EU gelten muss, wie im Beispiel Kanada.
Der Bundesfinanzhof ist der Meinung: Ja, das europäische Recht zum Kapitalverkehr verbietet eine solche Ungleichbehandlung.
Denn dieses Recht schützt den Kapitalverkehr zwischen allen EU-Staaten und auch mit Ländern außerhalb der EU.
Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof in diesem Fall entscheiden wird.
Die Entscheidung könnte wichtige Auswirkungen für Erben haben, die Anteile an Firmen außerhalb der EU erben.
Es ist gut möglich, dass die Erbschaftsteuer in solchen Fällen künftig niedriger ausfällt.
Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.