Vorlage an EuGH: Auswirkungen Kapitalverkehrsfreiheit auf Erbschaftsteuer beim Erwerb Anteil an kanadischer Kapitalgesellschaft

Mai 16, 2025

Vorlage an EuGH: Auswirkungen Kapitalverkehrsfreiheit auf Erbschaftsteuer beim Erwerb Anteil an kanadischer Kapitalgesellschaft

Bundesfinanzhof  19. Januar 2011 – Nummer 004/11 – Beschluss vom 15.12.2010
II R 63/09

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Thema im Erbschaftsteuerrecht näherbringen.

Es geht um die Frage, wie die Erbschaftsteuer behandelt wird, wenn Sie Anteile an einer Firma im Ausland erben.

Dieser Fall beschäftigt aktuell den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Worum geht es genau?

Stellen Sie sich vor, Sie erben von Ihrem Vater eine Firma.

Diese Firma hat ihren Hauptsitz nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in Kanada.

Das deutsche Finanzamt hat nun Erbschaftsteuer festgesetzt.

Dabei wurden bestimmte Vorteile nicht berücksichtigt.

Diese Vorteile gibt es normalerweise für Firmen in Deutschland. Es geht konkret um einen Freibetrag und eine niedrigere Bewertung des Firmenwertes.

Warum ist das ein Problem?

Nach europäischem Recht darf es beim Kapitalverkehr keine ungerechtfertigten Unterschiede geben.

Das bedeutet: Wenn Deutschland Steuervorteile für inländische Firmen gewährt, stellt sich die Frage, ob diese Vorteile nicht auch für Firmen in anderen Ländern gelten müssen.

Der Bundesfinanzhof (BFH), unser höchstes deutsches Finanzgericht, hat hier Zweifel. Er hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Was sagt das europäische Recht?

Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Es ging dabei um Firmen in anderen EU-Ländern.

Vorlage an EuGH: Auswirkungen Kapitalverkehrsfreiheit auf Erbschaftsteuer beim Erwerb Anteil an kanadischer Kapitalgesellschaft

Der EuGH entschied, dass es nicht erlaubt ist, diese Firmen schlechter zu behandeln als deutsche Firmen.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat dies bereits berücksichtigt. Seit 2009 gelten die Steuervorteile auch für Firmen in anderen EU-Staaten.

Der aktuelle Fall: Kanada

Nun geht es um die Frage, ob diese Regelung auch für Länder außerhalb der EU gelten muss, wie im Beispiel Kanada.

Der Bundesfinanzhof ist der Meinung: Ja, das europäische Recht zum Kapitalverkehr verbietet eine solche Ungleichbehandlung.

Denn dieses Recht schützt den Kapitalverkehr zwischen allen EU-Staaten und auch mit Ländern außerhalb der EU.

Was bedeutet das für Sie?

Es bleibt abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof in diesem Fall entscheiden wird.

Die Entscheidung könnte wichtige Auswirkungen für Erben haben, die Anteile an Firmen außerhalb der EU erben.

Es ist gut möglich, dass die Erbschaftsteuer in solchen Fällen künftig niedriger ausfällt.

Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.