Vorlage Erbnachweise – OLG Karlsruhe 19 W 60/23 (Wx)
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (19 W 60/23) hebt eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts Maulbronn auf, die die Vorlage von Erbnachweisen
und die Bewilligung der Erben für Grundbuchanträge trotz des Bestehens einer transmortalen Vollmacht verlangt.
Die Beteiligten argumentieren, dass die transmortale Vollmacht des verstorbenen Ehepartners fortbesteht.
Die Vorsorgevollmacht beinhaltet auch Vermögensgeschäfte über den Tod hinaus.
Das Gericht stimmt zu, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, da sie nicht ausschließlich auf persönliche Angelegenheiten ausgerichtet ist.
Ein Hinweis in der Vollmacht deutet auf eine transmortale Vollmacht hin.
Die Beschwerde wird zugelassen und nicht zurückgewiesen.
I. Einleitung
A. Hintergrund
B. Ziel der Entscheidung
II. Sachverhalt
A. Parteien
B. Vorsorgevollmacht
C. Grundbuchanträge und Zwischenverfügung
D. Beschwerde gegen die Zwischenverfügung
III. Rechtliche Bewertung
A. Auslegung der Vorsorgevollmacht
B. Grundsätze zur Fortdauer von Vollmachten über den Tod hinaus
C. Anwendung auf den vorliegenden Fall
IV. Entscheidung des OLG Karlsruhe (19 W 60/23)
A. Aufhebung der Zwischenverfügung
B. Begründung der Entscheidung
V. Schlussfolgerung
A. Zusammenfassung der wesentlichen Punkte
B. Bedeutung der Entscheidung
VI. Fazit
A. Zusammenfassung der Schlüsselergebnisse
B. Implikationen für die Praxis
VII. Anhang
A. Tenor der Entscheidung
B. Gesetzliche Grundlagen
C. Zitierweise und Quellen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.