Vorlage Erbnachweise OLG Karlsruhe 19 W 60/23 (Wx)

März 4, 2024

Vorlage Erbnachweise – OLG Karlsruhe 19 W 60/23 (Wx)

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (19 W 60/23) hebt eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts Maulbronn auf, die die Vorlage von Erbnachweisen

und die Bewilligung der Erben für Grundbuchanträge trotz des Bestehens einer transmortalen Vollmacht verlangt.

Die Beteiligten argumentieren, dass die transmortale Vollmacht des verstorbenen Ehepartners fortbesteht.

Die Vorsorgevollmacht beinhaltet auch Vermögensgeschäfte über den Tod hinaus.

Das Gericht stimmt zu, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, da sie nicht ausschließlich auf persönliche Angelegenheiten ausgerichtet ist.

Ein Hinweis in der Vollmacht deutet auf eine transmortale Vollmacht hin.

Die Beschwerde wird zugelassen und nicht zurückgewiesen.

Vorlage Erbnachweise OLG Karlsruhe 19 W 60/23 (Wx)

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

A. Hintergrund

B. Ziel der Entscheidung

II. Sachverhalt

A. Parteien

B. Vorsorgevollmacht

C. Grundbuchanträge und Zwischenverfügung

D. Beschwerde gegen die Zwischenverfügung

III. Rechtliche Bewertung

A. Auslegung der Vorsorgevollmacht

B. Grundsätze zur Fortdauer von Vollmachten über den Tod hinaus

C. Anwendung auf den vorliegenden Fall

IV. Entscheidung des OLG Karlsruhe (19 W 60/23)

A. Aufhebung der Zwischenverfügung

B. Begründung der Entscheidung

V. Schlussfolgerung

A. Zusammenfassung der wesentlichen Punkte

B. Bedeutung der Entscheidung

VI. Fazit

A. Zusammenfassung der Schlüsselergebnisse

B. Implikationen für die Praxis

VII. Anhang

A. Tenor der Entscheidung

B. Gesetzliche Grundlagen

C. Zitierweise und Quellen

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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