Vorlage Testament nach 20 Jahren
OLG Frankfurt am Main 20 W 251/14
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in diesem Fall über die Wirksamkeit eines Testaments zu entscheiden, das erst 20 Jahre nach dem Tod der Erblasserin aufgetaucht war.
Hintergrund:
Die Erblasserin hatte drei Kinder.
Nach ihrem Tod wurde zunächst ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausgestellt, der die drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben auswies.
20 Jahre später reichte eines der Kinder ein handschriftliches Testament der Mutter ein, in dem es als Alleinerbe eingesetzt wurde.
Die Geschwister zweifelten die Echtheit des Testaments an.
Kernaussagen des Gerichts:
Formwirksamkeit: Das Gericht stellte fest, dass das Testament die formalen Anforderungen an ein eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB erfüllte.
Echtheit: Obwohl das Testament erst so lange nach dem Tod der Erblasserin vorgelegt wurde, sah das Gericht keinen Anlass, an dessen Echtheit zu zweifeln.
Beweislast: Das Gericht betonte, dass zwar derjenige, der sich auf ein Testament beruft, die Beweislast für dessen Echtheit trägt. Allerdings dürfe das Institut des eigenhändigen Testaments nicht dadurch entwertet werden, dass die bloße Behauptung einer Fälschung ausreicht, um dessen Wirksamkeit zu Fall zu bringen.
Ermittlungspflicht: Das Gericht ist im Erbscheinverfahren zwar verpflichtet, von Amts wegen die notwendigen Ermittlungen durchzuführen. Es muss aber keinen Schriftsachverständigen einschalten, wenn es sich anderweitig vom Vorliegen der Erbrechts begründenden Tatsachen überzeugen kann.
Ergebnis:
Die Beschwerde eines der Geschwister gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, das Testament als echt anzuerkennen, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass der Sohn, der im Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde, Erbe der Erblasserin ist.
Besonderheiten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.