Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Mai 13, 2020

Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 Z 52/82

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falles
    • Beteiligte Parteien
    • Gerichtliche Instanzen und Entscheidungen
  2. Sachverhalt
    • Vertragsentwurf und Beteiligte
    • Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
    • Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 21.12.1981
    • Beschwerde und nachfolgende Beschlüsse
  3. Rechtliche Erwägungen
    • Beschwerderecht der Eltern
    • Unzulässigkeit eines Vorbescheids im Genehmigungsverfahren
    • Vertretungsrecht der Eltern und Bestellung von Ergänzungspflegern
    • Internationale Zuständigkeit und Anwendbares Recht
  4. Begründung der Entscheidung
    • Prüfung der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde
    • Sachliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vertragsentwurfs
    • Bedeutung der Vertretungsbefugnis der Eltern im Genehmigungsverfahren
  5. Schlussfolgerungen
    • Unverbindlichkeit von Meinungsäußerungen des Vormundschaftsgerichts
    • Notwendigkeit der Bestellung von Ergänzungspflegern
    • Zurückweisung der weiteren Beschwerde als unbegründet
  6. Rechtsgrundlagen und Literatur
    • Zitierte Gesetze und Paragraphen
    • Verweise auf Rechtsprechung und Literatur
  7. Tenor
    • Endgültige Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
    • Kostenentscheidung

Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Dieser Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 9. November 1982 befasst sich mit der vormundschaftlichen Genehmigung eines Vertrages

zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen des Beschwerderechts der Eltern, der Zulässigkeit eines Vorbescheids im Genehmigungsverfahren und der Vertretungsbefugnis der Eltern.

Sachverhalt

Die Eltern (B und M) wollten mit ihren minderjährigen Kindern (T und S) einen Vertrag über die Schenkung und Übereignung von Vermögensgegenständen schließen.

Sie legten dem Vormundschaftsgericht den Vertragsentwurf vor und baten um Überprüfung, ob eine vormundschaftliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden könne.

Das Vormundschaftsgericht lehnte die Überprüfung ab, da die Eltern aufgrund eines Interessenkonflikts von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen seien

und die Kinder durch Ergänzungspfleger vertreten werden müssten.

Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Kernaussagen des Beschlusses

Das BayObLG wies die weitere Beschwerde der Eltern zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.

Zentrale Punkte des Beschlusses:

  • Beschwerderecht der Eltern: Wird die Überprüfung eines Vertragsentwurfs mit der Begründung abgelehnt, die Eltern seien von der Vertretung ausgeschlossen, steht ihnen ein Beschwerderecht im eigenen Namen zu.
  • Kein Vorbescheid: Im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren ist ein Vorbescheid unzulässig.
  • Vertretungsbefugnis: Das Vormundschaftsgericht darf die Genehmigung eines Vertrages ablehnen, wenn die Eltern von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen sind.
  • Ergänzungspfleger: In diesem Fall müssen Ergänzungspfleger für die Kinder bestellt werden.
  • Internationale Zuständigkeit: Da die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Vermögensgegenstände sich in Deutschland befinden, ist das deutsche Vormundschaftsgericht international zuständig.

Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Wesentliche Argumente des Gerichts:

  • Schutz der Kinder: Das Vormundschaftsgericht hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder zu schützen.
  • Interessenkonflikt: Bei einem Vertrag zwischen Eltern und Kindern besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts, der die Eltern von der Vertretung ausschließt.
  • Unzulässigkeit des Vorbescheids: Ein Vorbescheid ist im Genehmigungsverfahren nicht vorgesehen und wäre unverbindlich.
  • Verfahrensrechtliche Fragen: Das BayObLG stellt klar, dass die Eltern im vorliegenden Fall beschwerdeberechtigt sind und dass das deutsche Gericht international zuständig ist.

Bedeutung des Beschlusses

Dieser Beschluss verdeutlicht die wichtige Rolle des Vormundschaftsgerichts beim Schutz von Minderjährigen.

Es wird klargestellt, dass das Gericht die Vertretungsbefugnis der Eltern prüfen und die Genehmigung eines Vertrages ablehnen darf, wenn ein Interessenkonflikt besteht.

Der Beschluss betont auch die Unzulässigkeit von Vorbescheiden im Genehmigungsverfahren.

Vormundschaftliche Genehmigung eines Vertrages

Praktische Auswirkungen

Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Gestaltung von Verträgen zwischen Eltern und Kindern.

Es ist wichtig, dass die Eltern sich ihrer Vertretungsbefugnis bewusst sind und dass sie im Zweifelsfall Ergänzungspfleger für ihre Kinder bestellen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Beschluss befasst sich auch mit der Frage des anwendbaren Rechts bei internationalen Sachverhalten.
  • Der Beschluss stellt klar, dass Äußerungen des Vormundschaftsgerichts über die Aussicht auf Genehmigung eines Vertrages unverbindliche Meinungsäußerungen sind.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Mai 8, 2025
Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte DauerRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht des Landes Sachsen-A…
Adoption - Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Mai 8, 2025
Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-BeziehungOLG Köln, Beschluss vom 30.01.2025 – 14 UF 6/25RA und Notar KrauDas Oberlandesgericht…
Änderung des Grundstückskaufvertrags nach Auflassung

Änderung des Grundstückskaufvertrags nach Auflassung

Mai 4, 2025
Änderung des Grundstückskaufvertrags nach AuflassungRA und Notar KrauGerne fasse ich die Kernaussagen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BG…