vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung – OLG Stuttgart 8 W 494/99
Einleitung
Sachverhalt
Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung
Beschwerdeverfahren
Rechtliche Würdigung durch das OLG Stuttgart
Sozialhilferechtliche Aspekte
Schlussfolgerung
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte in seinem Beschluss vom 25.06.2001 (8 W 494/99) über die weitere Beschwerde eines Betreuers
gegen die Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung zu entscheiden.
Der Fall:
Die Betreute war eine an Schizophrenie erkrankte Frau, die in einer Pflegeeinrichtung lebte und Sozialhilfe bezog.
Ihr Onkel verstarb und setzte in seinem Testament die Abkömmlinge seines Bruders, also die Betreute und ihren Bruder, zu Erben ein.
Der Betreuer der Frau schlug die Erbschaft aus, wodurch der Bruder Alleinerbe wurde.
Der Bruder verpflichtete sich daraufhin, seiner Schwester Zuwendungen zu machen, die nicht von der Sozialhilfe angerechnet werden.
Das Vormundschaftsgericht verweigerte die Genehmigung der Ausschlagung, da sie sittenwidrig sei und den Sozialhilfeträger benachteilige.
Die Entscheidung:
Das OLG Stuttgart wies die weitere Beschwerde zurück und bestätigte die Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Die Ausschlagung der Erbschaft war sittenwidrig und daher nicht genehmigungsfähig.
Begründung:
Konsequenzen:
Die weitere Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Die Ausschlagung der Erbschaft blieb unwirksam.
Besonderheiten des Falls:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Stuttgart in seinem Beschluss die Anforderungen an die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung präzisiert
und die Bedeutung der Sozialhilferechtsprechung für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften hervorgehoben hat.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen