Vorsicht bei Ausweichmanöver – Tierliebe kostet Versicherungsschutz

Mai 18, 2025

Vorsicht bei Ausweichmanöver – Tierliebe kostet Versicherungsschutz

Landgericht Trier 4 O 241/09

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil näherbringen.

Es geht um die Frage: Was passiert, wenn man einem Tier ausweicht und dabei einen Unfall verursacht?

Ausweichen vor Tieren: Nicht immer ein Vorteil

Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto. Plötzlich läuft ein Tier auf die Straße. Ihr erster Impuls ist wahrscheinlich auszuweichen, um das Tier zu schützen.

Doch Vorsicht! Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Az. 4 O 241/09) zeigt: Das kann teuer werden.

Der Fall: Ausweichmanöver mit Folgen

Im konkreten Fall wich ein Autofahrer einem Fuchs aus. Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn. Er landete schließlich in der Böschung.

Seine Versicherung wollte den Schaden nicht komplett bezahlen. Sie argumentierte, das Ausweichmanöver sei nicht nötig gewesen.

Vorsicht bei Ausweichmanöver – Tierliebe kostet Versicherungsschutz

Das Urteil: Grobe Fahrlässigkeit

Das Gericht gab der Versicherung Recht. Es urteilte, der Fahrer habe grob fahrlässig gehandelt.

Das Gericht war der Ansicht: Wäre der Fahrer einfach weitergefahren, wäre weniger Gefahr entstanden.

Das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn habe ein großes Unfallrisiko bedeutet.

Dies sei bei einem kleinen Tier wie einem Fuchs nicht angemessen.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist wichtig für Sie.

Es zeigt: Nicht jedes Ausweichmanöver ist im Sinne der Versicherung.

Wägen Sie die Gefahr genau ab. Ist das Tier klein? Ist die Gefahr für Sie und andere Verkehrsteilnehmer durch ein Ausweichen größer?

Dann kann es besser sein, nicht auszuweichen. Im genannten Fall musste die Versicherung nur 40 Prozent des Schadens zahlen.

Den Rest musste der Fahrer selbst tragen.

Wir hoffen, diese Erklärung hilft Ihnen weiter.

Vorsicht bei Ausweichmanöver – Tierliebe kostet Versicherungsschutz

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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