Vorsicht bei Ausweichmanöver – Tierliebe kostet Versicherungsschutz
Landgericht Trier 4 O 241/09
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil näherbringen.
Es geht um die Frage: Was passiert, wenn man einem Tier ausweicht und dabei einen Unfall verursacht?
Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto. Plötzlich läuft ein Tier auf die Straße. Ihr erster Impuls ist wahrscheinlich auszuweichen, um das Tier zu schützen.
Doch Vorsicht! Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Az. 4 O 241/09) zeigt: Das kann teuer werden.
Im konkreten Fall wich ein Autofahrer einem Fuchs aus. Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn. Er landete schließlich in der Böschung.
Seine Versicherung wollte den Schaden nicht komplett bezahlen. Sie argumentierte, das Ausweichmanöver sei nicht nötig gewesen.
Das Gericht gab der Versicherung Recht. Es urteilte, der Fahrer habe grob fahrlässig gehandelt.
Das Gericht war der Ansicht: Wäre der Fahrer einfach weitergefahren, wäre weniger Gefahr entstanden.
Das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn habe ein großes Unfallrisiko bedeutet.
Dies sei bei einem kleinen Tier wie einem Fuchs nicht angemessen.
Dieses Urteil ist wichtig für Sie.
Es zeigt: Nicht jedes Ausweichmanöver ist im Sinne der Versicherung.
Wägen Sie die Gefahr genau ab. Ist das Tier klein? Ist die Gefahr für Sie und andere Verkehrsteilnehmer durch ein Ausweichen größer?
Dann kann es besser sein, nicht auszuweichen. Im genannten Fall musste die Versicherung nur 40 Prozent des Schadens zahlen.
Den Rest musste der Fahrer selbst tragen.
Wir hoffen, diese Erklärung hilft Ihnen weiter.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
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