„Vorsorge durch Vollmachten in (Familien-)Gesellschaften“
Aufsatz von Notarassessor Dr. Stefan Neuhöfer, LL.M. (Glasgow), NZG 2023, 1679
Der Artikel von Dr. Stefan Neuhöfer befasst sich mit der Wichtigkeit und den Herausforderungen von Vorsorgevollmachten im Kontext von Familiengesellschaften.
Er betont, dass die Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oft vernachlässigt wird, obwohl die Folgen in Familiengesellschaften besonders schwerwiegend sein können.
Dr. Neuhöfer unterstreicht, dass Vorsorgevollmachten ein zentrales Element der persönlichen Vorsorgeplanung darstellen.
Sie dienen dazu, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden und die Selbstbestimmung gemäß dem Grundgesetz zu gewährleisten.
Insbesondere im unternehmerischen Bereich, speziell bei Familiengesellschaften, ist eine frühzeitige Regelung essenziell, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.
Die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters kann zur Bestellung eines Betreuers führen, was in Familiengesellschaften problematisch sein kann,
da Betreuer nicht zwangsläufig Familienangehörige oder unternehmerisch erfahren sind.
Interessenkonflikte und rechtliche Hürden, wie das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), können die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigen.
Die Kontrolle durch das Betreuungsgericht kann langwierig sein und die notwendige Flexibilität in operativen Familiengesellschaften einschränken.
Bei Einzelkaufleuten (eK) ist die Einbeziehung des unternehmerischen Vermögens in die Vorsorgevollmacht relativ unkompliziert.
Komplexer wird es bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), wo zwischen der Vertretung im Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden muss.
Die Übertragung von organschaftlichen Befugnissen auf Bevollmächtigte ist problematisch, insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis.
Bei GmbHs führt der Verlust der Geschäftsfähigkeit automatisch zum Erlöschen der Geschäftsführerstellung, was zu Führungslosigkeit führen kann.
Dr. Neuhöfer empfiehlt, sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in der Vollmacht klare Regelungen zu treffen.
Der Gesellschaftsvertrag sollte Regelungen zur Erteilung und Akzeptanz von Vollmachten enthalten, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.
Die Vollmacht selbst sollte präzise formuliert sein und die Befugnisse des Bevollmächtigten klar definieren, insbesondere im Hinblick auf die Vertretung im Innen- und Außenverhältnis.
Es sollten auch die verschiedenen Vertretungsebenen, und deren Abhängigkeiten voneinander in der Vollmacht deutlich gemacht werden.
Vorsorgevollmachten sind in Familiengesellschaften von großer Bedeutung, um die Handlungsfähigkeit im Fall der Geschäftsunfähigkeit zu sichern.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung können Herausforderungen darstellen, insbesondere bei der Übertragung organschaftlicher Befugnisse.
Durch sorgfältige Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Vollmachten können diese Herausforderungen bewältigt werden.
Es besteht ein Bedarf an einer klaren und effektiven Regelung der Vollmachten in unternehmerischen Kontexten, insbesondere bei Familiengesellschaften.
Dr. Neuhöfer betont, dass eine umfassende Vorsorgeplanung, die sowohl gesellschaftsrechtliche als auch persönliche Aspekte berücksichtigt, unerlässlich ist,
um die Kontinuität und Handlungsfähigkeit von Familiengesellschaften zu gewährleisten.