Vorsorgevollmacht Auskunftspflicht
OLG Naumburg 2 U 27/23
Urteil vom 07.03.2024
Sachverhalt:
Der Kläger, Miterbe einer Erbengemeinschaft, verlangte von der Beklagten, seiner Schwester und ebenfalls Miterbin,
Auskunft und Rechenschaft über die Verwendung von Geldern der Erblasserin, ihrer Mutter.
Die Beklagte hatte von der Erblasserin eine General- und Vorsorgevollmacht erhalten und in dieser Funktion verschiedene finanzielle Transaktionen für die Erblasserin getätigt.
Der Kläger war der Ansicht, die Beklagte habe nicht ausreichend Auskunft über ihre Tätigkeit als Bevollmächtigte erteilt.
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stendal zurück.
Das Gericht bestätigte die Auffassung des Landgerichts, dass der Kläger als Miterbe zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft
gegen die Beklagte hat, dieser Anspruch jedoch bereits erfüllt wurde.
Begründung:
Konkret:
Fazit:
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagte ihrer Auskunfts- und Rechenschaftspflicht in vollem Umfang nachgekommen war.
Der Kläger hatte daher keinen Anspruch auf weitere Auskünfte.
Wichtige Punkte des Urteils:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.