Vorweggenommene Erbfolge an Grundstück – Lastenfreier Erwerb aufgrund Gutglaubensschutz
LG Görlitz 2 S 46/03
In diesem Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien über ein Grundstück.
Die Kläger behaupteten, ein Wegerecht über das Grundstück der Beklagten zu haben.
Dieses Recht sollte im Grundbuch eingetragen sein, war jedoch nicht mehr verzeichnet.
Die Beklagte hatte das Grundstück von ihrer Mutter geerbt und argumentierte, sie habe es lastenfrei erworben
und sei in gutem Glauben davon ausgegangen, dass kein Wegerecht bestehe.
Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen.
Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind:
Fazit:
Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagte als Erwerberin in gutem Glauben das Grundstück lastenfrei erworben hat
und die Kläger keinen Anspruch auf das geltend gemachte Wegerecht haben.
Der gute Glaube an den Inhalt des Grundbuchs wurde als entscheidendes Argument gewertet.
Wichtige Rechtsgrundsätze:
Tenor
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 25.03.2003 – Az.: 3 C 520/03 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.