Vorzeitiger Verzicht auf Nießbrauch Wie wird die Schenkungsteuer berechnet?
BFH II R 7/13
Urteil vom 20.5.2014,
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Mai 2014 befasst sich mit der schenkungsteuerrechtlichen Behandlung
eines vorzeitigen Verzichts auf ein Nießbrauchsrecht.
Der Fall:
Ein Vater schenkte seinem Sohn einen Gesellschaftsanteil und behielt sich den Nießbrauch an dem Anteil vor.
Später verzichtete er auf das Nießbrauchsrecht.
Streitig war, wie die Schenkungsteuer für den Verzicht zu berechnen ist.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH entschied, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht als Rechtsverzicht den Tatbestand der Schenkung erfüllt.
Bei der Berechnung der Schenkungsteuer ist der Wert des Nießbrauchsrechts zum Zeitpunkt des Verzichts anzusetzen,
vermindert um den Anteil, der bei der ursprünglichen Schenkung des Gesellschaftsanteils nicht als Abzugsposten berücksichtigt wurde.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil klärt die schenkungsteuerliche Behandlung von vorzeitigen Verzichten auf Nießbrauchsrechte.
Es zeigt, wie eine Doppelbesteuerung des Nießbrauchsrechts vermieden werden kann.
Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die Gestaltung von Vermögensübertragungen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.