Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil
BGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Juni 2022 befasst sich mit der Frage, ob die Wahl englischen Erbrechts durch einen Erblasser mit letztem Wohnsitz in Deutschland zulässig ist,
wenn dies zum Ausschluss des Pflichtteilsanspruchs eines Kindes führt.
Der BGH entschied, dass die Anwendung englischen Erbrechts in diesem Fall gegen den deutschen ordre public verstößt und daher nicht zulässig ist.
Der Fall:
Ein britischer Staatsbürger, der seit seinem 29. Lebensjahr in Deutschland lebte und dort auch verstarb, hatte in seinem Testament das englische Recht für seine Erbfolge bestimmt.
Er hatte einen Sohn adoptiert, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Nach englischem Recht besteht kein Pflichtteilsanspruch für Kinder.
Der Sohn klagte daher auf Auskunft über den Nachlass und Wertermittlung.
Die Entscheidung des BGH:
Der BGH stellte fest, dass dem Erblasser zwar grundsätzlich die Wahl des englischen Erbrechts zustand.
Die Anwendung des englischen Rechts scheide jedoch aus, weil sie im konkreten Fall mit dem deutschen ordre public offensichtlich unvereinbar sei.
Begründung:
Folgen des Urteils:
Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen für die Rechtswahl in Erbfällen mit internationalem Bezug.
Es stärkt den Schutz des Pflichtteilsrechts und stellt klar, dass die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung nicht dazu führen darf, dass Kinder des Erblassers leer ausgehen.
Besonderheiten:
Fazit:
Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Pflichtteilsrechts in Deutschland.
Es zeigt, dass die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung nicht dazu führen darf, dass die Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung
und die darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen verletzt werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.