Wann darf die Miete vom Mieter wegen Schimmel gemindert werden?

April 5, 2026

Wann darf die Miete vom Mieter wegen Schimmel gemindert werden?

Einleitung

Sie fragen: Wann darf die Miete vom Mieter wegen Schimmel gemindert werden? In diesem Text erhalten Sie eine leicht verständliche Erklärung. Sie erfahren, was Schimmel ist, wann Sie die Miete mindern dürfen und was Sie dabei beachten müssen. Fachbegriffe werden erklärt. Der Text ist in kurze Sätze gegliedert und für Laien verständlich.

Was ist Schimmel?

Schimmel sind kleine Pilze. Sie wachsen oft an feuchten Stellen in der Wohnung. Schimmel kann an Wänden, Decken oder Fenstern entstehen. Er sieht meist wie schwarze, grüne oder weiße Flecken aus. Schimmel kann die Gesundheit gefährden. Er kann zum Beispiel Allergien oder Atemprobleme verursachen.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel ist ein Fehler oder Schaden an der Wohnung. Die Wohnung ist dann nicht so, wie sie sein sollte. Schimmel ist fast immer ein Mangel. Sie müssen als Mieter nicht hinnehmen, dass Schimmel in Ihrer Wohnung wächst. Sie haben das Recht, eine Wohnung ohne Schimmel zu bewohnen.

Wann dürfen Sie die Miete mindern?

Sie dürfen die Miete mindern, wenn Schimmel in Ihrer Wohnung ist. Das steht im Gesetz. Die Regel dazu finden Sie in Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Miete darf aber nur gemindert werden, wenn der Schimmel die Nutzung der Wohnung stört. Das bedeutet: Sie können die Wohnung nicht so nutzen, wie es im Mietvertrag steht. Die Minderung gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Schimmel auftritt.

Wie viel darf die Miete gemindert werden?

Die Höhe der Minderung hängt davon ab, wie stark der Schimmel die Nutzung der Wohnung stört. Je schlimmer der Schimmel, desto mehr dürfen Sie die Miete kürzen. Es gibt keine festen Prozentsätze im Gesetz. Gerichte entscheiden im Einzelfall, wie viel angemessen ist .

Muss der Vermieter den Schimmel verursacht haben?

Nein, für die Mietminderung ist es egal, warum der Schimmel entstanden ist. Wichtig ist nur, dass der Schimmel da ist und Sie die Wohnung nicht richtig nutzen können. Nur wenn Sie den Schimmel selbst verursacht haben, zum Beispiel durch falsches Lüften oder Heizen, dürfen Sie die Miete nicht mindern.

Was müssen Sie als Mieter tun?

1. Schimmel dem Vermieter melden

Sie müssen dem Vermieter sofort Bescheid geben, wenn Sie Schimmel entdecken. Das nennt man Mängelanzeige. Sie sollten den Schimmel schriftlich melden, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Am besten machen Sie Fotos vom Schimmel. So haben Sie einen Beweis.

2. Dem Vermieter Zeit zur Beseitigung geben

Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, den Schimmel zu beseitigen. Sie sollten ihm eine angemessene Frist setzen. Das bedeutet: Geben Sie ihm ein paar Wochen Zeit, um den Schaden zu beheben.

Wann darf die Miete vom Mieter wegen Schimmel gemindert werden?

3. Miete mindern

Wenn der Schimmel nicht beseitigt wird, dürfen Sie die Miete mindern. Sie müssen dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Miete wegen Schimmel kürzen. Die Minderung gilt ab dem Tag, an dem Sie den Schimmel gemeldet haben.

4. Höhe der Minderung bestimmen

Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Sie können sich an Urteilen von Gerichten orientieren. Bei starkem Schimmel in mehreren Räumen kann die Minderung bis zu 50 % betragen. Bei kleinen Flecken ist die Minderung geringer.

Was passiert, wenn Sie den Schimmel selbst verursacht haben?

Sie dürfen die Miete nicht mindern, wenn Sie den Schimmel selbst verschuldet haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nie lüften oder nicht heizen. Sie müssen als Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung nicht feucht wird. Sie müssen regelmäßig lüften und heizen. Wenn Sie das nicht tun, sind Sie schuld am Schimmel. Dann dürfen Sie die Miete nicht mindern.

Was ist, wenn der Vermieter den Schimmel verursacht hat?

Wenn der Schimmel durch einen Fehler am Haus entsteht, ist der Vermieter verantwortlich. Das kann zum Beispiel ein Bauschaden oder ein undichtes Dach sein. In diesem Fall dürfen Sie die Miete mindern. Der Vermieter muss den Schaden beheben.

Was ist, wenn die Ursache unklar ist?

Oft ist nicht klar, warum der Schimmel entstanden ist. Dann muss der Vermieter beweisen, dass Sie als Mieter den Schimmel verursacht haben. Solange das nicht feststeht, dürfen Sie die Miete mindern.

Was bedeutet „unerheblicher Mangel“?

Das Gesetz sagt: Eine kleine Beeinträchtigung reicht nicht aus. Das bedeutet: Wenn der Schimmel sehr klein ist und Sie die Wohnung trotzdem normal nutzen können, dürfen Sie die Miete nicht mindern. Nur bei einem „erheblichen“ Mangel ist eine Minderung erlaubt.

Was ist mit anderen Rechten des Mieters?

Neben der Mietminderung haben Sie noch andere Rechte. Sie können vom Vermieter verlangen, dass er den Schimmel beseitigt. Sie können auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch den Schimmel ein Schaden entsteht, zum Beispiel an Möbeln.

Was ist mit der Beweislast?

Sie müssen als Mieter beweisen, dass Schimmel in der Wohnung ist. Sie müssen aber nicht beweisen, warum der Schimmel entstanden ist. Das muss der Vermieter tun, wenn er meint, Sie seien schuld.

Was sollten Sie vermeiden?

Sie sollten die Miete nicht einfach komplett einbehalten. Das kann gefährlich sein. Wenn Sie zu viel einbehalten, kann der Vermieter Ihnen kündigen. Mindern Sie die Miete nur in angemessener Höhe. Lassen Sie sich im Zweifel beraten 

Zusammenfassung

  • Schimmel in der Wohnung ist fast immer ein Mangel.
  • Sie dürfen die Miete mindern, wenn der Schimmel die Nutzung der Wohnung stört.
  • Sie müssen den Schimmel dem Vermieter melden.
  • Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab.
  • Sie dürfen die Miete nicht mindern, wenn Sie den Schimmel selbst verursacht haben.
  • Der Vermieter muss beweisen, dass Sie schuld sind.
  • Sie sollten die Miete nicht zu stark mindern.

Was tun im Streitfall?

Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einigen können, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Bei Unsicherheiten oder Problemen mit Schimmel in der Wohnung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie kompetente Hilfe.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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