FG Köln 7 K 1364/17

Juni 5, 2022

FG Köln 7 K 1364/17

wann Erbschaftsteuer für von Erblasserin abgeschlossene fondsgebundene Termfix-Lebensversicherung entsteht 

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Die Erblasserin schloss 2008 eine fondsgebundene Termfix-Lebensversicherung ab. Begünstigter war der Kläger.

Die Auszahlung der Versicherungssumme war zum 7. Juli 2023 festgesetzt.

Die Erblasserin verstarb 2013.

Streitfrage:

FG Köln 7 K 1364/17

Wann entsteht die Erbschaftsteuer für die Ansprüche aus der Termfix-Lebensversicherung?

Entscheidung:

Die Erbschaftsteuer entsteht bereits mit dem Tod der Erblasserin und nicht erst zum Fälligkeitszeitpunkt der Versicherung.

Begründung:

  • Die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG für betagte Ansprüche greift nicht ein, da der Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungssumme zum Todeszeitpunkt bereits feststand.
  • Die Ungewissheit über die Höhe der Auszahlung aufgrund der Abhängigkeit von der Marktentwicklung betrifft nur die Höhe der Bereicherung und hat daher allenfalls in die Bewertung der Bereicherung zum Zeitpunkt des Todes einzufließen.
  • Das Stichtagsprinzip des Erbschaftsteuerrechts gebietet es, Wertveränderungen nach dem Todeszeitpunkt nicht zu berücksichtigen.
  • Der vom Beklagten angesetzte Wert der Forderung in Höhe von 355.800 € ist nicht zu beanstanden.

FG Köln 7 K 1364/17

Revision:

Die Revision wurde zugelassen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Inhaltsverzeichnis

A. Sachverhalt

B. Streitfrage

C. Entscheidung

D. Begründung

E. Revision

F. Hinweis

G. Weitere Fundstellen

H. Schlagworte

A. Sachverhalt

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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