Wann gebe ich mein Recht auf – Verfahrensrechtliche Löschungsbewilligung als materiell-rechtliche Aufgabeerklärung

Mai 18, 2025

Wann gebe ich mein Recht auf – Verfahrensrechtliche Löschungsbewilligung als materiell-rechtliche Aufgabeerklärung

LG Lübeck 10 O 323/19, Urteil vom 7.2.25

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall des Landgerichts Lübeck näherbringen.

Es geht um die Frage, wann ein im Grundbuch eingetragener Anspruch wirklich aufgegeben wird.

RA und Notar Krau erläutert Ihnen die Hintergründe verständlich.

Worum ging es vor Gericht?

Ein Mann und eine Frau waren nicht verheiratet und lebten zusammen.

Sie kauften gemeinsam ein Haus. Der Mann zahlte einen Großteil an. Damit sein Anteil bei einer Scheidung nicht verloren geht, wurde im Grundbuch ein besonderer Vermerk eingetragen.

Dieser sicherte ihm das Recht, später die Hälfte des Hauses zu bekommen.

Einige Jahre später hatten die beiden Streit.

Der Mann wollte sich vor seinen Gläubigern schützen. Deshalb ließ er den Grundbuchvermerk löschen.

Kurz darauf trennten sie sich. Die Frau verkaufte das Haus später. Der Mann forderte nun Schadensersatz. Er meinte, er habe immer noch Anspruch auf die Hälfte des Wertes.

Wann gebe ich mein Recht auf – Verfahrensrechtliche Löschungsbewilligung als materiell-rechtliche Aufgabeerklärung

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht in Lübeck wies die Klage des Mannes ab. Es stellte fest, dass der Mann sein Recht an der Grundstückshälfte aufgegeben hatte.

Dies geschah, als er der Löschung des Grundbuchvermerks zustimmte.

Was bedeutet die Löschungsbewilligung?

Wenn jemand im Grundbuch ein Recht hat, zum Beispiel den Anspruch auf die Hälfte eines Hauses, kann dieses Recht durch einen Vermerk gesichert werden.

Dieser Vermerk heißt Auflassungsvormerkung. Soll dieser Vermerk gelöscht werden, muss derjenige, dessen Recht gesichert ist, zustimmen. Diese Zustimmung nennt man Löschungsbewilligung.

Das Gericht erklärte: Wenn jemand die Löschung eines solchen Vermerks bewilligt, zeigt er damit seinen Willen, dieses Recht aufzugeben.

Dies ist nicht nur eine formale Sache für das Grundbuch. Es ist in der Regel auch eine inhaltliche Erklärung. Man verzichtet damit auf das eigentliche Recht, das durch den Vermerk geschützt war.

Die Absicht des Mannes war entscheidend

Im vorliegenden Fall wollte der Mann sein Recht bewusst aufgeben. Er wollte verhindern, dass seine Gläubiger darauf zugreifen können.

Dies bestätigte er auch vor Gericht. Daher wertete das Gericht seine Zustimmung zur Löschung des Grundbuchvermerks als endgültigen Verzicht auf seinen Anspruch.

Fazit von RA und Notar Krau

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Bedeutung von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt zu verstehen.

Eine Löschungsbewilligung ist in der Regel mehr als nur ein Papier. Sie kann bedeuten, dass Sie ein wertvolles Recht aufgeben. Wenn Sie Fragen zu solchen Themen haben, beraten wir Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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