Wann habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht für meine Wohnung?
Von RA und Notar Krau
Du hast als Mieter ein Vorkaufsrecht für deine Wohnung, wenn der Vermieter die Wohnung in eine Eigentumswohnung umwandelt und erstmalig verkauft.
Das bedeutet:
- Umwandlung: Deine Mietwohnung muss in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden. Das ist der Fall, wenn der Vermieter das gesamte Gebäude oder einzelne Wohnungen in Eigentumswohnungen aufteilt und diese dann einzeln verkauft.
- Erstmaliger Verkauf: Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkauf nach der Umwandlung. Wenn die Eigentumswohnung später noch einmal verkauft wird, hast du kein Vorkaufsrecht mehr.
Wichtig:
- Kein Vorkaufsrecht bei Vermietung von Anfang an als Eigentumswohnung: Wenn du eine Wohnung mietest, die von Anfang an als Eigentumswohnung geplant war und vermietet wurde, hast du kein Vorkaufsrecht.
- Kein Vorkaufsrecht bei späterem Verkauf: Wie schon erwähnt, hast du nur beim erstmaligen Verkauf nach der Umwandlung ein Vorkaufsrecht.
- Gesetzliches Vorkaufsrecht: Das Vorkaufsrecht ist im § 577 BGB gesetzlich geregelt. Es kann nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Wann habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht für meine Wohnung?
Warum gibt es das Vorkaufsrecht?
Das Vorkaufsrecht soll Mieter vor Verdrängung schützen.
Wenn ein Miethaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, besteht die Gefahr, dass die neuen Eigentümer die Mieter loswerden wollen,
um die Wohnungen teurer vermieten oder selbst nutzen zu können.
Das Vorkaufsrecht gibt den Mietern die Möglichkeit, die Wohnung selbst zu kaufen und so ihren Wohnraum zu sichern.
Wie funktioniert das Vorkaufsrecht?
- Informationspflicht des Vermieters: Der Vermieter muss dich über den geplanten Verkauf und dein Vorkaufsrecht informieren.
- Ausübung des Vorkaufsrechts: Wenn du die Wohnung kaufen möchtest, musst du dein Vorkaufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben.
- Kaufpreis: Du musst den gleichen Kaufpreis zahlen, den der Vermieter mit dem anderen Käufer vereinbart hat.
Wann habe ich als Mieter ein Vorkaufsrecht für meine Wohnung?
Fazit:
Als Mieter hast du ein Vorkaufsrecht für deine Wohnung, wenn sie in eine Eigentumswohnung umgewandelt und erstmalig verkauft wird.
Dieses Recht ist gesetzlich geschützt und kann nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Es soll dich vor Verdrängung schützen und dir die Möglichkeit geben, deine Wohnung selbst zu kaufen.